RS OGH 1998/6/8 2Bkd6/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1998
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 K
RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Es liegt ein Verstoß gegen die Treueverpflichtung vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte ungeachtet des mit der Übernahme der Treuhandschaft auch dem Verkäufer gegenüber begründeten Treueverhältnisses sich nicht daran hindern läßt, interessenswahrend für seinen langjährigen Klienten, den Käufer einzuschreiten.

Entscheidungstexte

  • 2 Bkd 6/97
    Entscheidungstext OGH 08.06.1998 2 Bkd 6/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110389

Dokumentnummer

JJR_19980608_OGH0002_002BKD00006_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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