Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 91-93 von 93

RS OGH 1970/5/25 Bkd16/70

Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Inhalt und Umfang der anwaltlichen Immunität im Sinne des § 9 Abs 1 RAO. Entscheidungstexte Bkd 16/70 Entscheidungstext OGH 25.05.1970 Bkd 16/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0072248 Dokumentnummer JJR_19700525_OGH0002_000BKD00016_7000000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1970

RS OGH 1963/4/30 8Ob115/63, 5Ob303/66, 1Ob251/68, 1Ob296/71, 1Ob11/72, 6Ob205/72, 5Ob10/74, 7Ob165/7

Norm: ABGB §1295 IIf2ABGB §1299 CRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Eine unzulängliche Rechtsbelehrung macht den sie erteilenden Rechtsanwalt schadenersatzpflichtig. Nur dann, wenn sich eine Spruchpraxis zu einer bestimmten Rechtsfrage noch nicht gebildet hat, kann dem Rechtsanwalt kein Vorwurf gemacht werden, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer Rechtsstandpunkt in der Folge von der Rechtsprechung nicht geteilt werden sollte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1963

RS OGH 1934/2/22 Ds76/33, Bkd70/80, 6bkd4/02, 4Bkd1/04, 4Bkd2/05, Ds12/06, 21Os4/16w, 28Ds4/18d

Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 KRAO §9 Abs1RDG §57 Abs1
Rechtssatz: Auch die Vertretung einer irrigen Rechtsansicht kann unter Umständen eine Berufspflichtenverletzung begründen, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Lösung überhaupt nicht zweifelhaft sein kann. Eine Berufspflichtenverletzung kann auch darin gelegen sein, dass der Anwalt zum Schutze seines Klienten ein Verteidigungsmittel wählt, das den Gesetzen widerspricht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1934

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