Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-60 von 93

RS OGH 1997/3/17 5Bkd7/95, 20Ds16/17h

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist danach zu beurteilen, was er vorbringt, nicht aber nach dem, was er hätte gemeint haben können. Entscheidungstexte 5 Bkd 7/95 Entscheidungstext OGH 17.03.1997 5 Bkd 7/95 20 Ds 16/17h Entscheidungstext OGH 10.04.2018 20 Ds 16/17h Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1997

RS OGH 1997/3/17 5Bkd7/95

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRAO §9 Abs1
Rechtssatz: § 9 RAO ist kein Freibrief für einen Rechtsanwalt, unter Hinweis auf einen ausdrücklichen Auftrag seiner Mandantschaft ein Vorbnringen zu erstatten, das einen Kollegen - unbegründet - der "Kostenschinderei", sohin eines standeswidrigen Verhaltens bezichtigt. Denn auch Standesregeln eines Rechtsanwaltes sind Normen und demnach Gesetze im Sinne des § 9 RAO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1997

RS OGH 1997/2/24 2Bkd5/96

Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Eine der Hintanhaltung unnötiger Verfahrensschritte dienende Evidenthaltung ist Standespflicht im Sinn der gegen jedermann gebotenen Gewissenhaftigkeit in der Rechtsvertretung (§ 9 Abs 1 RAO). Entscheidungstexte 2 Bkd 5/96 Entscheidungstext OGH 24.02.1997 2 Bkd 5/96 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1997

RS OGH 1997/2/3 2Bkd6/96, 10Bkd2/04, 16Bkd5/06, 3Bkd3/12

Norm: StGB §115 Abs1MRK Art10 Abs2 IV4jRAO §9 Abs1StGG Art13
Rechtssatz: Mit einer in lächerlich machender Art vorgebrachten Behauptung geistiger Gebrechen (nämlich Briefe nicht verstehen zu können) wird ein anderer im Sinn des § 115 Abs 1 StGB verspottet. Ein derartiges Vorbringen ist daher den Gesetzen widerstreitend im Sinn des § 9 Abs 1 RAO, wie dies in ständiger Rechtsprechung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission ausgesprochen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1997

RS OGH 1995/11/27 13Bkd3/95

Norm: AußStrG §234DSt 1990 §1 Abs1 C1DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Übergang eines streitigen in ein einvernehmliches Scheidungsverfahren: Da der Disziplinarbeschuldigte gänzlich andere Leistungen zu erbringen hatte, als der ursprüngliche Auftrag lautete, im Verfahren zur einvernehmlichen Scheidung ein Kostenersatz nicht zu erwarten, über das Scheidungsverfahren hinaus gleichzeitig die nacheheliche Aufteilung (bei höherem Streitwert... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1995

RS OGH 1995/11/20 11Bkd2/95

Norm: DSt 1990 §1 Abs1MRK Art10 Abs2 IV4jRAO §9 Abs1StGG Art13
Rechtssatz: Das Postscriptum, das Gegenstand dieses Disziplinarverfahrens ist, "PPS: Auch die Inhaftierung von JUDEN und anderen VERFOLGTEN IN DEN GESTAPO-Gefängnissen und HITLER-KZ's waren formal "Recht"! persönliche Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. M. Salzburg am 27. April 1994, Dr. M. e.h." kann auch als Beleidigung verstanden werden. Es ist aber keineswegs zwingend, die Schreibwei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1995

RS OGH 1995/5/29 2Bkd5/94, 6Ob135/18y

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Interessenswahrung des Anwalts für seinen Klienten kann niemals so weit gehen, daß er Mittel anwendet, die mit Gesetz, Anstand und Sitte nicht mehr vereinbar sind. Die eigenmächtige, gegen den Willen des Berechtigten vorgenommene Ansichnahme von Akten einer Hausverwaltungskanzlei stellt daher eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes und eine Verletzung der Berufspflichten dar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1995

RS OGH 1994/12/12 2Bkd12/93, 16Bkd4/06, 11Bkd2/06, 10Bkd5/05, 14Bkd6/07, 14Bkd6/08, 9Bkd5/08, 14Bkd3

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist gemäß § 9 Abs 1 RAO selbstverständlich befugt, alles was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für tunlich erachtet, unumwunden vorzubringen. Persönliche Angriffe gegen den Prozessgegner sind jedoch nur soweit zulässig, als sie erforderlich sind, um dem Rechtsstandpunkt seines eigenen Mandanten zum Durchbruch zu verhelfen. In diesem Rahmen ist er auch befugt, die Gla... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1994

RS OGH 1994/7/11 11Bkd2/94, 7Bkd4/97, 2Bkd4/05, 1Bkd5/05, 2Bkd4/05, 26Os17/15t, 6Ob135/18y, 6Ob231/2

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen seiner berufsmäßigen Parteienvertretung verpflichtet, alles zu unternehmen, was seinem Klienteninteressen dienlich ist. Er hat sich dabei aber einerseits von den Zielsetzungen der Interessenvertretung leiten zu lassen und andererseits einer solchen Wortwahl zu bedienen, welche zur Interessenverfolgung zweckmäßig und dienlich ist und hiebei persönliche Beleidigungen o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1994

RS OGH 1994/5/30 12Bkd1/94, 9Bkd1/94, 16Bkd2/94, 11Bkd2/95, 16Bkd4/95, 10Bkd8/95, 10Bkd5/96, 1Bkd11/

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HMRK Art10 Abs2 IV4jRAO §9 Abs1StGG Art13
Rechtssatz: Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung fordert besondere Zurückhaltung bei der Beurteilung einer Äußerung als strafbares Disziplinarvergehen (Erkenntnis des VfGH vom 30.11.1993, B 1355/93). Entscheidungstexte 12 Bkd 1/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 12 Bkd 1/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1994

RS OGH 1994/5/30 12Bkd1/94

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Bei der Verwendung des Ausdruckes "Sauerei" handelt es sich um eine glatte Beschimpfung, die noch dazu zur abschließenden Beurteilung des vom Disziplinarbeschuldigten vorgetragenen Sachverhaltes völlig überflüssig war. Schlichte und bloße Ehrenbeleidigungen können aber nicht den Schutz des § 9 Abs 1 RAO genießen; diese Äußerung verstieß somit gegen den Schutz des guten Rufes oder der Rechte andere... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1994

RS OGH 1994/5/9 9Bkd1/94, 10Bkd2/94, 16Bkd3/07

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Verbale Beleidigung eines Richters. Entscheidungstexte 9 Bkd 1/94 Entscheidungstext OGH 09.05.1994 9 Bkd 1/94 10 Bkd 2/94 Entscheidungstext OGH 09.05.1994 10 Bkd 2/94 Vgl auch; Beisatz: Die Äußerung des Disziplinarbeschuldigten: "Was machen Sie hier überhaupt noch, um die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1994

RS OGH 1994/3/20 16Bkd2/94

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HMRK Art10 Abs2 IV3bMRK Art10 Abs2 IV4iMRK Art10 Abs2 IV4jRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission pflichtet der Auffassung der Vorinstanz bei, daß der Beschuldigte sich nur kritisch mit dem Vorgängen bei der (pflegschaftsgerichtlichen) Verhandlung in einer Form auseinandergesetzt hat, die im Sinne der freien Meinungsäußerung gerade noch im Rahmen des Art 10 MRK zu dulden ist. Von ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1994

RS OGH 1993/10/25 2Bkd6/93

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Verzögerte Durchführung eines Treuhand - Auftrages (Auszahlung treuhändig erlegten Kaufpreises). Entscheidungstexte 2 Bkd 6/93 Entscheidungstext OGH 25.10.1993 2 Bkd 6/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055221 Dokumentnummer J... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1993

RS OGH 1993/10/25 6Bkd1/92

Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der maßgeblichsten Einfluß auf die Führung der Vereinsgeschäfte ausübt, etwa vergleichbar mit dem maßgeblichen Einfluß, auf den strafrechtlich § 309 Abs 2 StGB abstellt, kann sich nicht darauf berufen, er sei bloß als Vertreter seiner Mandantschaft innerhalb der Grenzen des § 9 Abs 1 RAO tätig geworden, ganz abgesehen davon, daß er auch als solcher nicht berechtigt wäre, jedem Auftrag seiner Manda... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1993

RS OGH 1993/6/28 2Bkd2/92, 4Bkd1/95, 6Bkd6/98, 11Bkd2/99, 1Bkd1/00, 4Bkd2/05, 15Bkd2/05, 14Bkd4/05,

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRAO §9 Abs1RL-BA 1977 §10RL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat die Vertretung nach § 9 RAO dem Gesetz gemäß zu führen und daher Klientenaufträge nur insoweit zu befolgen, als sie dem Gesetz nicht widerstreiten. Einen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen und leichtfertig und ohne hinreichenden Grund gegen einen Rechtsanwalt den Vorwurf strafbaren Verhaltens zu erheben, widerstreitet dem Gesetz. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1993

RS OGH 1993/6/28 2Bkd2/92, 3Ob2417/96d, 1Ob291/01b, 9Bkd3/02, 9Bkd1/03, 6Ob56/05m, 15Bkd2/07, 10Bkd6

Norm: DSt 1990 §1 Abs2 C4RAO §9 Abs1ZPO §178
Rechtssatz: Die dem Rechtsanwalt in § 9 Abs 1 RAO auferlegte Pflicht, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten, lässt es nicht zu, dass er wissentlich unrichtige Behauptungen aufstellt, um sich oder seinem Klienten Vorteile zu verschaffen. Die in § 178 ZPO angeordnete Wahrheitspflicht gil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1993

RS OGH 1993/6/21 1Bkd1/93, 5Bkd7/95, 14Bkd3/00, 16Bkd1/02 (16Bkd7/02), 12Bkd6/05, 10Bkd7/05, 6Bkd1/1

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Aufträge, durch welche Ehre und Ansehen des Standes verletzt werden oder welche mit seinen Berufspflichten nicht vereinbar sind, darf ein Rechtsanwalt nicht annehmen. Die Androhung inadäquater Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche des Klienten bildet, selbst wenn dazu ein Klientenauftrag vorlag, ein disziplinär zu ahndendes Fehlverhalten (vgl Bkd 101/85). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.06.1993

RS OGH 1993/4/26 3Bkd1/93

Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist befugt (§ 9 Abs 1 RAO), bei der gerichtlichen Vernehmung von Zeugen auf die Folgen einer falschen Beweisaussage hinzuweisen, wobei eine derartige Aussage unter Eid in der Tat mit Freiheitsstrafe (von sechs Monaten) bis zu fünf Jahren bedroht ist (§ 288 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 3 Bkd 1/93 Entscheidungstext OGH 26.04.1993 3 Bk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1993

RS OGH 1993/2/22 9Bkd2/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRAO §9 Abs1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: "Kostenreißerei" durch getrennte Exekutionsanträge gegen Solidarschuldner: Durch die Einbringung getrennter Exekutionsanträge bei verschiedenen Gerichten mit dem Begehren auf vollen Kostenzuspruch hat der Beschuldigte eine Überprüfungsmöglichkeit seiner Vorgangsweise im Sinne des § 74 EO schuldhaft verhindert. Entscheidungstexte 9 Bkd... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1993

RS OGH 1993/1/25 Bkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92)

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HRAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Ein Mißbrauch des Fragerechtes gegenüber einen Zeugen in aggressiver und ungebührlicher Weise und die Fortsetzung der Befragung trotz Abmachung durch den Richter, womit der Rechtsanwalt gegen § 289 Abs 1 ZPO (in Verbindung mit § 341 ZPO) verstoßen hat, ist weder mit dem Gesetz noch mit Anstand und Sitte zu vereinbaren und ist daher als Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO und § 2 RL-BA 1977 di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1993

RS OGH 1993/1/25 Bkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92)

Norm: RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Die an sich zulässige Kritik an einer Rechtsansicht, die der Richter in der Verhandlung äußert und die der Rechtsanwalt für seine Partei für nachteilig hält, hat unter Vermeidung persönlicher Ehrverletzungen mit der gebotenen Sachlichkeit zu erfolgen, wobei aber noch nicht jede emotionsbedingte kleine Entgleisung bereits einen Verstoß gegen § 2 RL-BA 1977 bilden muß. Im vorliegenden Fall liegt aber ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1993

RS OGH 1993/1/25 Bkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92), 1Bkd5/05

Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich kann es die dem Rechtsanwalt zur pflichtgemäßen Führung der übernommenen Vertretungen eingeräumte Befugnis, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen (§ 9 Abs 1 RAO), auch erforderlich machen, einer Rechtsansicht, die der Richter in der Verhandlung äußert und die der Rechtsanwalt für seine Partei für nachteilig hält, mit allem Nachdruck e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1993

RS OGH 1992/12/21 1Bkd2/92, 10Bkd3/05, 1Bkd3/07, 15Bkd6/08, 6Bkd2/09, 11Bkd3/09, 2Bkd2/11, 25Os5/15w

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 RAO ist der Rechtsanwalt (unter anderem) verpflichtet, die übernommenen Vertretungen ( nicht nur dem Gesetz gemäß zu führen, sondern auch) mit Eifer zu betreiben. Die schuldhafte Vernachlässigung dieser Diligenzpflicht (Verzögerung von Einbürgerungsanträgen um mindestens ein halbes Jahr) begründet darum eine Berufspflichtenverletzung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1992

RS OGH 1992/11/23 10Bkd3/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Jede den Klienten schädigende Nachlässigkeit bei der Vertretung verstößt gegen die Berufspflichten und verletzt Ehre und Ansehen des Standes (AnwBl 1950,56). Entscheidungstexte 10 Bkd 3/92 Entscheidungstext OGH 23.11.1992 10 Bkd 3/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1992

RS OGH 1992/11/16 Bkd98/88

Norm: RAO §9 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Ist, wie vorliegend, konkret zu befürchten, daß belastende Äußerungen über den Mandanten (zwar nicht in einer Verhandlung oder in einer öffentlichen Diskussion, aber doch) in einem Medium, nämlich in einem Druckwerk, für das in der Öffentlichkeit bereits durch Subskriptionsangebote geworben wird und von dem anzunehmen ist, das es in der Öffentlichkeit wegen der Themenbrisanz auf großes Interesse stoßen und di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1992

RS OGH 1991/4/8 Bkd109/87, 2Bkd6/98, 11Bkd4/00, 13Bkd2/02, 2Bkd5/02, 13Bkd2/05, 2Bkd3/05, 2Bkd2/07,

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist als Treuhänder zur genauen und gewissenhaften Verwaltung von Fremdgeldern sowie zur ebenso genauen und gewissenhaften Erfüllung des Treuhandauftrags verpflichtet, was nicht nur den zivilrechtlichen Vorschriften über den Auftrag und die Bevollmächtigung, sondern auch den standesrechtlichen Bestimmungen gemäß §§ 9 Abs 1, 10 Abs 2 RAO und den gefestigten Standesauffa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1991

RS OGH 1991/4/8 Bkd109/87

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Es widerspricht der im § 9 Abs 1 RAO normierten Treuepflicht, wenn der Rechtsanwalt als Treuhänder versucht, den durch sein eigenes Verschulden (Säumnis) entstandenen Schaden (Verzugszinsen) auf jemanden abzuwälzen, dessen Interessen er im Rahmen des Treuhandauftrags zu wahren hat. Entscheidungstexte Bkd 109/87 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1991

RS OGH 1991/4/8 Bkd109/87, 6Bkd2/09, 27Ds1/17d

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Entzieht sich ein Rechtsanwalt beharrlich den begründeten Anfragen seines besorgten Mandanten, so verletzt er nicht nur die schon allgemein gemäß § 10 Abs 2 RAO gebotene Höflichkeit, sondern auch die im § 9 Abs 1 RAO normierte Pflicht zur gewissenhaften Führung der übernommenen Vertretung. Entscheidungstexte Bkd 109/87 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1991

RS OGH 1990/12/10 Bkd57/88, 1Bkd8/99, 4Bkd1/05

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4DSt 1872 §2 C4RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Es widerspricht den in § 9 Abs 1 und § 10 Abs 2 RAO normierten Berufspflichten, wenn der Rechtsanwalt einen übernommenen Treuhandauftrag entgegen dem klaren Wortlaut desselben ohne ausdrückliche Ermächtigung des Treugebers anders als bedungen ausführt und dabei überdies noch den Eindruck erweckt, er habe sich bei der von ihm gewählten Form der Ausführung des Treuhandauft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1990

Entscheidungen 31-60 von 93

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