Norm
DSt 1990 §1 Abs1 DRechtssatz
"Kostenreißerei" durch getrennte Exekutionsanträge gegen Solidarschuldner: Durch die Einbringung getrennter Exekutionsanträge bei verschiedenen Gerichten mit dem Begehren auf vollen Kostenzuspruch hat der Beschuldigte eine Überprüfungsmöglichkeit seiner Vorgangsweise im Sinne des § 74 EO schuldhaft verhindert."Kostenreißerei" durch getrennte Exekutionsanträge gegen Solidarschuldner: Durch die Einbringung getrennter Exekutionsanträge bei verschiedenen Gerichten mit dem Begehren auf vollen Kostenzuspruch hat der Beschuldigte eine Überprüfungsmöglichkeit seiner Vorgangsweise im Sinne des Paragraph 74, EO schuldhaft verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055955Dokumentnummer
JJR_19930222_OGH0002_009BKD00002_9200000_001