Norm
DSt 1990 §1 Abs1 GRechtssatz
§ 9 RAO ist kein Freibrief für einen Rechtsanwalt, unter Hinweis auf einen ausdrücklichen Auftrag seiner Mandantschaft ein Vorbnringen zu erstatten, das einen Kollegen - unbegründet - der "Kostenschinderei", sohin eines standeswidrigen Verhaltens bezichtigt. Denn auch Standesregeln eines Rechtsanwaltes sind Normen und demnach Gesetze im Sinne des § 9 RAO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107054Dokumentnummer
JJR_19970317_OGH0002_005BKD00007_9500000_004