RS OGH 1994/5/9 9Bkd1/94, 10Bkd2/94, 16Bkd3/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1994
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 H
RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Verbale Beleidigung eines Richters.

Entscheidungstexte

  • 9 Bkd 1/94
    Entscheidungstext OGH 09.05.1994 9 Bkd 1/94
  • 10 Bkd 2/94
    Entscheidungstext OGH 09.05.1994 10 Bkd 2/94
    Vgl auch; Beisatz: Die Äußerung des Disziplinarbeschuldigten: "Was machen Sie hier überhaupt noch, um diese Zeit sind Sie doch ohnehin immer am Attersee!" war grob ungehörig und zur Wahrung der Interessen seines Mandanten nicht erforderlich. (T1)
  • 16 Bkd 3/07
    Entscheidungstext OGH 19.05.2008 16 Bkd 3/07
    Auch; Beisatz: Die Äußerung des Disziplinarbeschuldigten: „... wenn Sie überhaupt dazu in der Lage sind, bis drei zu zählen" gegenüber der Richterin während der Streitverhandlung war unsachlich und erkennbar beleidigend. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0056191

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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