Norm
DSt 1990 §1Rechtssatz
Der Umstand, daß in zwei zusammenhängenden Rechtssachen - Konkurs und fahrlässige Krida derselben Person - ein Ehepartner Masseverwalter ist und der andere trotzdem die Verteidigung des Gemeinschuldners im Kridaverfahren übernimmt, ist geeignet, aufgrund des wesensnotwendigen Naheverhältnisses zwischen Eheleuten den Anschein einer Interessenskollision und unechter Doppelvertretung zu erwecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109316Dokumentnummer
JJR_19980126_OGH0002_004BKD00004_9700000_001