RS OGH 1997/8/25 14Bkd5/97

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Veröffentlicht am 25.08.1997
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Norm

DSt 1990 §1 C4
RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 5/97
    Entscheidungstext OGH 25.08.1997 14 Bkd 5/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109468

Dokumentnummer

JJR_19970825_OGH0002_014BKD00005_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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