Norm
DSt 1990 §1 C4Rechtssatz
Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109468Dokumentnummer
JJR_19970825_OGH0002_014BKD00005_9700000_001