1 Der aus dem Iran stammende Antragsteller stellte am 29. Mai 2024 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005. 2 Mit Bescheid vom 1. August 2024 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurück, stellte fest, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin III-Verordnung) die Schweiz zuständig sei, erließ gege... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 11. Juli 2024 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen von seinem rechtsanwaltlichen Vertreter in einer Schubhaftsache gestellten Fristsetzungsantrag des Antragstellers, eines afghanischen Staatsangehörigen, gemäß § 30a Abs. 1 und 8 VwGG iVm § 38 Abs. 1 VwGG als unzulässig zurück. Mit Beschluss vom 11. Juli 2024 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen von seinem rechtsanwaltlichen Vertreter in einer Schubhaftsache gestellten Fristsetzungsantrag des A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1 VwGG §24a VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG §47 VwGG §52 Abs1 VwGG §56 Abs1VwGVG 2014 §17 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gültig von 01.02.1991 b... mehr lesen...
1 Der Antragsteller erhob beim Landesverwaltungsgericht Burgenland mit E-Mail vom 26. Februar 2024 eine Maßnahmenbeschwerde, in der er beantragte, das näher umschriebene Vorgehen der Landespolizeidirektion Burgenland bei der Vollstreckung von sechs Bescheiden für rechtswidrig zu erklären, darunter die fünf im Spruch: genannten Bescheide, für die der Senat 02 des Verwaltungsgerichtshofes zuständig ist. Hinsichtlich der Vollstreckung eines weiteren Bescheides, mit dem eine Mutwillensstr... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 13. September 2024, W158 2282048-1/20E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragr... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragte im Juni 2022 die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 NAG. Die Antragstellerin beantragte im Juni 2022 die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gemäß Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 2, NAG. Im April 2023 erhob die Antragstellerin eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht Wien. Aufgrund der Säumnis des Verwaltungsgerichts Wien mit der Entscheidung begehrte die Antragstelle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §34 Abs1VwRallg VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 3... mehr lesen...
1 Mit im Beschwerdeverfahren bestätigtem Straferkenntnis vom 10. August 2022 wurde über den Antragsteller nach § 8 Abs. 3 Z 1 erster Strafsatz COVID-19-Maßnahmengesetz eine Geldstrafe verhängt. Mit im Beschwerdeverfahren bestätigtem Straferkenntnis vom 10. August 2022 wurde über den Antragsteller nach Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer eins, erster Strafsatz COVID-19-Maßnahmengesetz eine Geldstrafe verhängt. 2 Im Beschwerdeverfahren betreffend den in der Folge vom Magistrat der Stadt ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 24. September 2024, W278 2285908-1/11E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragr... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. September 2024, Zl. W252 2277317-1/11E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH... mehr lesen...
1 Mit Antrag vom 25. Juni 2024 beantragte die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde die Setzung einer Frist zur Entscheidung über die am 16. März 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde der mitbeteiligten Partei. 2 Mit verfahrensleitender Anordnung vom 18. Juli 2024 setzte der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf die zu § 2 Abs. 1 Z 14 sowie § 24 AsylG 2005 ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Bundesverwaltungsgericht eine Frist von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2 VwGG §24a VwGG §38 Abs4 VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 4. September 2024, W122 2185920-1/84E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, in Verbindu... mehr lesen...
1 Der Antragsteller hat den gegenständlichen Fristsetzungsantrag zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz eins, VwG... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Erkenntnis vom 13. August 2024, L532 2274763-1/62E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. August 2024, W198 2280720-1/23E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 27. August 2024, W152 2267723-1/17E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 11. Juni 2024 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - am 7. März 2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingelangte und dem Bundesverwaltungsgericht am 13. März 2023 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2023 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 11. Juni 2024 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 21. August 2024, Zl. W258 2246325-1/32E, erlassen und eine Abschrift davon samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht - im Rahmen des gestellten Begehrens - auf den §§ ... mehr lesen...
Die Antragsteller begehrten mit Fristsetzungsanträgen vom 1. Juli 2024, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre - dort am 29. Dezember 2023 eingelangten - Beschwerden gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 12. Dezember 2023 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Die Antragsteller begehrten mit Fristsetzungsanträgen vom 1. Juli 2024, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre - dort am 29. Dezember 2023 eingelang... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 B-VG Art133 Abs1 Z2 VwGG §38 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §17 AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 26. Juni 2024, LVwG 80.3-2950/2023-18, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit diesem Beschluss, welcher der antragstellenden Partei am 26. Juni 2024 zugestellt wurde, wurde das Verfahren über die gegenständliche Beschwerde der antragstellenden Partei gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 38 AVG ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 26. Juni 2024, LVwG 80.3-2950/2023-18, erlassen und eine ... mehr lesen...
1 Mit dem am 24. Mai 2024 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über die am 5. Januar 2024 beim BVwG eingelangte Beschwerde eines näher bezeichneten Fremden zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 10. Juni 2024 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 7. Juni 2024, I405 2283810-1/10E, samt Zustellnachweis, vor. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §17 AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art133 Abs7 VwGG §23 Abs5 VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 2024 - beim Verwaltungsgericht eingelangt am 25. Jänner 2024 - wurde (u.a.) namens der Antragstellerin ein Fristsetzungsantrag gegen das Landesverwaltungsgericht Burgenland wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit nach dem Burgenländischen Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel eingebracht. 2 Aus einem vom Landesverwaltungsgericht Burgenland (im Verfahren des Ehegatten der Antragstellerin) vorgelegten Erkennt... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht verkündete nach Durchführung einer Verhandlung am 7. Februar 2024 den Beschluss, mit dem das Verfahren des Antragstellers betreffend die Entziehung seiner Lenkberechtigung bis zum rechtskräftigen Abschluss näher bezeichneter Verfahren ausgesetzt wurde, und legte eine Kopie der diesbezüglichen Niederschrift, LVwG-AV-2471/001-2023, dem Verwaltungsgerichtshof vor. 2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beendet ein (allenfalls auch er... mehr lesen...
1 Der Antragsteller hat mit E-Mail vom 1. September 2023 Beschwerde gegen einen Bescheid der Landespolizeidirektion Burgenland vom 30. August 2023 erhoben, mit dem über ihn u.a. eine Mutwillensstrafe verhängt worden war (Spruchpunkt 3.). 2 Der Antragsteller wurde mit Schreiben der Landespolizeidirektion Burgenland vom 7. September 2023 darüber informiert, dass seine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland (Verwaltungsgericht) vorgelegt wurde. Diese Beschwerde langte n... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2 B-VG Art139 Abs1 Z1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita VwGG §38 Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §34 Abs1VwRallg VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 3... mehr lesen...