1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. September 2022, Zl. W252 2245821-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 31.8.2022, Fr 2022/01/0018, mwN). Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. September 2022, Zl. W252 2245821-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgeleg... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 6. September 2022, L502 2231135-1/19E, L502 2231134-1/12E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift sowie den Zustellnachweis vorgelegt. 2 Die zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Verfahren über die Fristsetzungsanträge waren daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Die zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Verfahren über die Fristsetzungsanträge waren daher gemäß Parag... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte mit Schriftsatz vom 4. August 2022 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. 2 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit Erkenntnis vom 24. August 2022, W186 1406988-4/5E, entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verwaltungsgerichtshof den Fristsetzungsantrag mit einer Abschrift des Erkenntnisses sowie mit dem Zustellnachweis vorgelegt. 3 Das Verfahren über den Fristsetzungs... mehr lesen...
1 Mit dem Fristsetzungsantrag vom 6. September 2022 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 14. Juni 2021 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 28. September 2022 gemeinsam mit einer Abschrift des Erkenntnisses vom 26. September 2022, W2592243350-1/4E, samt Zustellnachweis vor. 3 Da das Bundesverwaltungsgericht sein... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8. Jänner 2014 wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Errichtungsbewilligung für ein selbständiges Ambulatorium für MRT-Untersuchungen (zum dritten Mal; siehe dazu die Erkenntnisse VwGH 27.3.2007, 2005/11/0020, und VwGH 20.2.2013, 2012/11/0045, mit denen die abweisenden Bescheide vom 30. November 2004 und vom 21. Oktober 2009 aufgehoben wurden) abgewiesen. Das über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde ergangen... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz e... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz e... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schreiben vom 4. August 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des Paragra... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte mit Fristsetzungsantrag vom 24. Juli 2022, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien vom 20. Mai 2020 erhobene Beschwerde eine angemessene Frist zu setzen. Das Verwaltungsgericht entschied über die Beschwerde mit dem im Anschluss an die Verhandlung am 6. September 2022 mündlich verkündeten Erkenntnis, VGW-151/029/10057/2020-22, wobei die Anwesenheit der Parteien nicht erforderlich war (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Der am 31. Mai 2022 beim Bundesfinanzgericht eingelangte Fristsetzungsantrag vom 27. Mai 2022 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 30. Juni 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Gemäß Paragrap... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin erhob am 12. April 2022 den gegenständlichen Fristsetzungsantrag, nachdem das Verwaltungsgericht Wien über ihre am 16. Jänner 2020 vorgelegte Beschwerde gegen einen (näher bezeichneten) Bescheid des Landeshauptmanns von Wien noch nicht entschieden hatte. Mit verfahrensleitender Anordnung vom 11. Mai 2022 forderte der Verwaltungsgerichtshof das Verwaltungsgericht (insbesondere) auf, die Entscheidung binnen drei Monaten zu erlassen. Mit Bericht vom 21. Juni 2022 legt... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. August 2022, W247 2245653-1/18Z, mündlich verkündet und eine Kopie der Niederschrift über die mündliche Verkündung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 27.6.2022, Fr 2022/14/0033, mwN). Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Frists... mehr lesen...
1 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat in der mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2022 das Erkenntnis LVwG-AV-1448/001-2020, LVwG-AV-1450/001-2020 und LVwG-AV-1451/001-2020, verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die ... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 22. April 2022 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Juli 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absat... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 23. August 2022, W213 2180766-2/20E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ver... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 23. August 2022, W213 2180766-2/20E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ver... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 24. Juni 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 8. August 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz eins... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 2. August 2022, Zl. L524 2223885-1/68E, L524 2223888-1/68E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 z... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 12. Juli 2022, Zl. W171 2240671-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 12. Juli 2022, Zl. W171 2240671-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt vergleiche , ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte mit Schriftsatz vom 18. Juli 2022 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag dem Verwaltungsgerichtshof am 9. August 2022 gemeinsam mit dem Erkenntnis vom 8. August 2022, W122 2230765-2/5E, samt Zustellnachweis vor. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38,... mehr lesen...
1 Der am 20. Juni 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller in der vor diesem Gericht am 13. Juli 2022 durchgeführten mündlichen Verhandlung zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu e... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin zog den am 7. Juli 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit Schriftsatz vom 4. August 2022 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens di... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlassung der bislang versäumten Entscheidung durch mündliche Verkündung des Beschlusses und des Erkenntnisses nach Durchführung einer Verhandlung am 22. Juni 2022 nachgeholt und eine Kopie der diesbezüglichen Niederschrift, L504 2214593 1/42Z, dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Pa... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin zog den gegenständlichen Fristsetzungsantrag mit Schriftsatz vom 4. August 2022 zurück. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 33, Absatz eins, VwGG einzustellen. 3 Ein Kostenzuspruch hat infolge Zurückziehung gemäß § 58 Abs. 1 VwGG zu unterbleiben (v... mehr lesen...
1 Mit dem am 20. Juni 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag begehrte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 12. März 2018 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 14. Juli 2022 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 13. Juli 2022, G304 2188903-1/9E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner ... mehr lesen...
1 Mit dem am 11. Juli 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag begehrte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 10. Juli 2020 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 2. August 2022 gemeinsam mit einer Kopie der Niederschrift über das mündlich verkündete Erkenntnis vom 2. August 2022, W153 2232891-1/26Z, dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 ... mehr lesen...
1 Mit dem am 4. August 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 3. Februar 2022 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 10. August 2022 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 10. August 2022, W171 2251333-1/9E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner Entschei... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. Juni 2022, W212 2241858-1/15E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweit... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat den Fristsetzungsantrag vom 27. Juli 2022 und damit implizit auch den dort gestellten allgemeinen Antrag auf Aufwandersatz mit Schriftsatz vom 3. August 2022 ohne weitere Begründung: zurückgezogen. Beide Eingaben wurden dem Verwaltungsgerichtshof vom Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 3. August 2022 vorgelegt. Gemäß § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch das Verfahren über... mehr lesen...