1 Mit Erkenntnis vom 22. Juli 2025, W275 2289025-1/7E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 17. Juli 2025 den vorliegenden Fristsetzungsantrag eingebracht. 2 Das Verwaltungsgericht erließ in der Folge den Beschluss vom 23. Juli 2025, Zl. W137 2271749-1/8Z, mit dem das Verfahren bis zur Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof über die außerordentliche Revision vom 10. März 2025 gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 28. Jänner 2025, Zl. W252 2271450-1/14E, gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG ausgesetzt wurde, und legte ein... mehr lesen...
1 Mit am 9. Juli 2025 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachtem Schriftsatz begehrte die Antragstellerin, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre am 23. Dezember 2024 beim BVwG eingelangte Säumnisbeschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 11. Juli 2025 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 10. Juli 2025, W261 2304867-1/17E, samt Zustellnachweis, vor. 3 Da das BVwG seiner Entscheidungspflicht mit dieser... mehr lesen...
1 Mit dem am 3. Juni 2025 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 3. Juli 2024 dort eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 14. Juli 2025 gemeinsam mit einer Abschrift des Erkenntnisses vom 11. Juli 2025, W153 2294822-1/12Z, samt Zustellnachweis, vor. 3 Da das BVwG seiner Entscheidungspflicht mit diesem... mehr lesen...
1 Mit dem am 5. April 2025 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten selbst verfassten Schreiben stellte der Antragsteller einen „Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG“ wegen „Untätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die anhängige Säumnisbeschwerde vom 25.03.2025, Sendungs-ID: BVwG-“. Mit dem am 5. April 2025 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten selbst verfassten Schreiben stellte der Antragsteller einen „Fristsetzungsantrag gemäß Paragraph 91, GOG“ wegen „Untätigkeit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2 VwGG §24a VwGG §38 Abs4 VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 2. Juli 2025, W228 2299145-1/8E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Sa... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin erhob am 25. März 2025 den vorliegenden Fristsetzungsantrag, nachdem das Verwaltungsgericht Wien über ihre am 26. Februar 2024 vorgelegte Beschwerde gegen einen (näher bezeichneten) Bescheid des Landeshauptmanns von Wien noch nicht entschieden hatte. 2 Mit verfahrensleitender Anordnung vom 7. April 2025 forderte der Verwaltungsgerichtshof das Verwaltungsgericht auf, die Entscheidung binnen drei Monaten zu erlassen. 3 Mit Schreiben vom 10. Juni 2025 legte das... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 26. Mai 2025 beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich per E-Mail den gegenständlichen Fristsetzungsantrag ein. Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. Mai 2025, Zl. LVwG-AV-687/013-2015, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Ausgehend davon wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. 2 Der Fristsetzungsantrag war daher in sinngemäßer Anwend... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 20. Juni 2025, W122 2275454-1/14E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie einen Nachweis über die Zustellung der Entscheidung an den Antragsteller dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet ... mehr lesen...
Der Fristsetzungsantrag vom 10. März 2025 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Juni 2025 zurückgezogen. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absat... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht legte den am 26. Mai 2025 von den Antragstellern eingebrachten Fristsetzungsantrag am 5. Juni 2025 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 2. Juni 2025, LVwG-AV-1407/001-2024, dem Verwaltungsgerichtshof vor. Ein Zustellnachweis wurde nachgereicht. 2 Da das Verwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht mit dieser Entscheidung nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §24 AsylG 2005 §24 Abs2a VwGG §38 Abs4 AsylG 2005 § 24 heute AsylG 2005 § 24 gültig ab 20.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015 AsylG 2005 § 24 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletz... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des antragstellenden Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde, vom 6. April 2020 wurde O A (in der Folge: O.) der ihm mit Bescheid vom 13. Mai 2016 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 von Amts wegen aberkannt, die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 9 Abs. 4 AsylG 2005 entzogen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ... mehr lesen...
1 Mit dem Fristsetzungsantrag vom 19. März 2025 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 4. März 2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 24. April 2025 mit einer Abschrift des erlassenen Erkenntnisses vom 23. April 2025, W158 2287684-1/9E, samt Zustellnachweis vor. 3 Da das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht mi... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 19. Mai 2025, W602 2297053-1/21E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 21. Mai 2025, W242 2285425-1/15E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38... mehr lesen...
1 Mit ihrem Fristsetzungsantrag vom 7. Mai 2025 machen die antragstellenden Parteien die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach der Aufhebung seines Erkenntnisses im vorangegangenen Rechtsgang mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juli 2024, Ra 2023/07/0112 bis 0114, geltend. 2 Das Verwaltungsgericht hat in dieser Sache mittlerweile das Erkenntnis vom 21. Mai 2025, LVwG 46.34-2357/2019-116, erlassen und eine Abschrift dav... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 15. Mai 2025, Zl. W179 2290698-1/15E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 14. Mai 2025, W142 2291228-1/10Z, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift der Niederschrift der mündlichen Verhandlung, welche dem rechtfreundlichen Vertreter des Antragstellers persönlich ausgefolgt worden sei, dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war ... mehr lesen...
1 Mit am 15. April 2025 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachtem Schriftsatz beantragte der Rechtsvertreter des Antragstellers, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 3. Februar 2023 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. Im ersten Rechtsgang hatte der Verfassungsgerichtshof das Erkenntnis, mit dem über diese Beschwerde entschieden worden war, zu E 904/2024-16 aufgehoben. Diese Entscheidung war dem BVwG mit Wirksamkeit vom 7. Oktober 2024 übermi... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 17. Oktober 2024 beantragte das Finanzamt Österreich, dem BFG eine angemessene Frist zur Entscheidung über eine Beschwerde vom 17. April 2020 gegen seinen Bescheid vom 25. März 2020 betreffend Haftungsbescheid / Lohnsteuer 2016 zu setzen. 2 Das BFG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 25. Februar 2025 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 20. Dezember 2024, FR/6100001/2024, mit dem die Beschwerde als unbegründet ab... mehr lesen...
1 Der am 8. Mai 2025 von der unvertretenen Antragstellerin postalisch unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Fristsetzungsantrag (bezeichnet als „Säumnisbeschwerde“) wurde mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Mai 2025, Fr 2025/06/0003-2, dem Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) zuständigkeitshalber übermittelt. Mit Mängelbehebungsauftrag des LVwG vom 19. Mai 2025 wurde der Fristsetzungsantrag der Antragstellerin zur Verbesserung zurüc... mehr lesen...
1 Der beim Landesverwaltungsgericht Burgenland eingebrachte Fristsetzungsantrag vom 25. März 2025 wurde mit Schriftsatz vom 31. März 2025 zurückgezogen; beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren ei... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 19. März 2025 beantragte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre Säumnisbeschwerde vom 27. November 2023 zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht legte diesen Antrag gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Beschluss vom 8. April 2025 samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das Verwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht mit dieser Entscheidung n... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat die Beschlüsse vom 25. November 2024, Zl. VGW-242/V/023/16275/2023/A-5, und vom 29. November 2024, Zl. VGW-242/023/355/2024/A-9, sowie das Erkenntnis vom 10. Jänner 2025, Zl. VGW-242/023/14364/2023/A-14, erlassen und jeweils eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30a Abs1 VwGG §30a Abs8 VwGG §32 VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG § 30a heute VwGG § 30a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 30a gültig von 01.07.2021 bis 20.07.2023 zuletzt geändert d... mehr lesen...
1 Am 16. Dezember 2024 langte beim Verwaltungsgerichtshof der mit Schreiben des Verwaltungsgerichtes vom 11. Dezember 2024 vorgelegte Fristsetzungsantrag der Antragsteller vom 9. Dezember 2024 ein. 2 Im Fristsetzungsantrag wird ausgeführt, die Antragsteller hätten am 11. Mai 2023 einen Antrag an die Baubehörde erster Instanz gerichtet, welcher inhaltlich darauf abgezielt habe, die Behörde möge bescheidmäßig hinsichtlich einer allfällig erteilten Baubewilligung betreffend einen Stie... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Burgenland (Verwaltungsgericht) wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Dezember 2024, Fr 2024/02/0011-3, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu erlassen. Dem Verwaltungsgericht Burgenland (Verwaltungsgericht) wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Dezember 2024, Fr 2024/02/0011-3, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss i... mehr lesen...
1 Die Fristsetzungsanträge vom 17. Februar 2025 wurden von den Antragstellerinnen mit Schriftsatz vom 21. Februar 2025 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Da sich dem VwGG keine Regelung entnehmen lässt, die ... mehr lesen...