1 Das Verwaltungsgericht Wien hat die versäumte Entscheidung mit Erkenntnis vom 22. Juni 2026 innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter S... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Mai 2026, W602 2322220-1/10E, innerhalb der gesetzten Frist erlassen und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz grün... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. Mai 2026, 1. L502 2308650-1/15E, 2. L502 2308654-1/6E, 3. L502 2308646-1/4E, 4. L502 2308648-1/4E und 5. L502 2308652-1/4E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift dieser Entscheidung samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Bundesverwaltungsgericht ist damit seiner Entscheidungspflicht nachgekommen, weshalb das Verfahren über den Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen war. Das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. Juni 2026, L525 2317839-1/10E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 18. Mai 2026, W243 2321181-1/7E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38,... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 12. Mai 2026, L523 2309138-1/10Z, mündlich verkündet und eine Kopie der Niederschrift über die mündliche Verkündung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 16.9.2022, Fr 2022/14/0044, mwN). Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 30. April 2026, W241 2306252-2/25E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph ... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 16. April 2026 beantragte die Antragstellerin dem Bundesfinanzgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 27. Oktober 2020 betreffend Grunderwerbsteuer zu setzen. 2 Das Bundesfinanzgericht legte diesen Antrag mit Schreiben vom 23. April 2026 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 20. April 2026, Zl. RV/4100089/2021, mit dem die Beschwerde als unb... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 23. April 2026 hat die Antragstellerin den Fristsetzungsantrag vom 19. Januar 2026 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Dieser Beschluss ist vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etwa VwGH 27.5... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 23. April 2026 hat die Antragstellerin den Fristsetzungsantrag vom 19. Januar 2026 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Dieser Beschluss ist vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etwa VwGH 27.5... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 23. April 2026 hat die Antragstellerin den Fristsetzungsantrag vom 19. Januar 2026 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Dieser Beschluss ist vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etwa VwGH 27.5... mehr lesen...
1 Der Antragsteller stellte in einer an das Landesverwaltungsgericht Burgenland gerichteten Eingabe vom 24. Februar 2026 (unvertreten) einen Fristsetzungsantrag gemäß § 38 VwGG. Das Landesverwaltungsgericht Burgenland legte die genannte Eingabe dem Verwaltungsgerichtshof vor. Der Antragsteller stellte in einer an das Landesverwaltungsgericht Burgenland gerichteten Eingabe vom 24. Februar 2026 (unvertreten) einen Fristsetzungsantrag gemäß Paragraph 38, VwGG. Das Landesverwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 29. Jänner 2026 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - mit Schriftsatz vom 28. November 2024 erhobene und dem Bundesverwaltungsgericht am 4. Dezember 2024 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29. Oktober 2024 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 29. Jänner 2026 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltun... mehr lesen...
1 1.1 Dem vorliegenden Revisionsfall liegt das Vergabeverfahren „Donau-Hochwasserschutz in der MG Z, Mobilschutz“ der zweitmitbeteiligten Partei als öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: Auftraggeberin) zu Grunde, an dem sich unter anderem die Bietergemeinschaft (im Folgenden: BIEGE) bestehend aus 1. der revisionswerbenden Partei und 2. der A GmbH in Y (Deutschland) beteiligt hat. 2 1.2 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. März 2011, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4 VwGG §63 Abs1 VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit am 11. Februar 2026 eingebrachtem Fristsetzungsantrag beantragte die antragstellende Partei, dem Verwaltungsgericht Wien eine angemessene Frist für die Entscheidung über ihre Beschwerde vom 7. Juni 2022 gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Mai 2022, MA 63-1068997-2022, zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 23. März 2026 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Beschluss vom 3. März 2026, VGW... mehr lesen...
1 Der am 12. Februar 2026 beim Verwaltungsgericht Wien eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde von der antragstellenden Partei in der vor diesem Verwaltungsgericht am 6. März 2026 durchgeführten mündlichen Verhandlung zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens d... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 20. Jänner 2026 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht aufgrund dessen Säumnis mit der Entscheidung über ihre - dem Bundesverwaltungsgericht am 10. Juli 2025 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 16. März 2025 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 20. Jänner 2026 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht aufgrund dessen Säumnis mit ... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 21. Jänner 2026 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre - mit Schriftsatz vom 28. Mai 2025 erhobene und dem Bundesverwaltungsgericht am 5. Juni 2025 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 2025 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 21. Jänner 2026 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung übe... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 26. Februar 2026, W242 2292720-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragrap... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 4. Juli 2024 wies die Meisterprüfungsstelle bei der Wirtschaftskammer Wien den Antrag des Antragstellers „vom 29.05.2024 betreffend einer Säumnisbeschwerde gegen die WKO Wien“ als unzulässig zurück (Spruchpunkt 1.) und stellte fest, dass die Meisterprüfungsstelle „als Behörde fristgerecht tätig“ geworden sei und „alle zur Verfügung zustellenden Unterlagen übermittelt“ habe (Spruchpunkt 2.). 2 Dagegen brachte der Antragsteller direkt beim Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Der Antragsteller, ein syrischer Staatsangehöriger, stellte am 4. Oktober 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, über den das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nicht binnen sechs Monaten entschied. 2 Mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2024 erhob der Antragsteller eine Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das BFA. 3 Mit Erkenntnis vom 6. Mai 2025 erteilte das BVwG dem BFA gemäß § 28 Abs. 7 VwGVG den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1 AVG §73 Abs1 VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §34 Abs1 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991 AVG § 73 heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs2 Z2 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §28 Abs7VwGVG 2014 §34 VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 2. März 2026, W610 2299642-1/21E, mit dem über die von der Antragstellerin erhobene Beschwerde - infolge nach dem Spruch: nicht eingeschränkter Beschwerdestattgebung (gerade noch) hinreichend erkennbar zur Gänze (vgl. dazu, dass im Fall einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf internationalen Schutz sowohl in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch in Bezug auf das Begehren au... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 29. Jänner 2026 das Erkenntnis zur Geschäftszahl W122 2304636-2/10Z - in Anwesenheit des Rechtsvertreters des Antragstellers - verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl etwa VwGH 12.7.2023, Fr 2023/12/0009, mwN). Die E... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Februar 2026, W246 2308131-1/5E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der... mehr lesen...
1 Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (im Folgenden: Verwaltungsgericht) hat dem Fristsetzungsantrag vom 6. August 2025 entsprochen, indem es das Erkenntnis vom 15. Dezember 2025, Zl. LVwG 53.28-447/2017-62, erlassen hat (nach dem Akteninhalt erfolgte die elektronische Zustellung an die Antragstellerin am 17. Dezember 2025), mit dem - nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 2020, Ra 2019/07/0097 - unter anderem über die Beschwerde der Antragstell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §34 AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...