RS Vwgh 2026/1/9 Fr 2025/14/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.2026
beobachten
merken
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten