Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB kann auch durch mißbräuchliche Ausdehnung der dem Beamten eingeräumten Befugnis, sohin dadurch verwirklicht werden, daß ein zu Amtsgeschäften der vorgenommenen Art berufener Beamter seine Zuständigkeit überschreitet und sich eine in concreto nicht gegebene funktionelle oder örtliche Zuständigkeit anmaßt. Amtsmißbrauch liegt nur dann nicht vor, wenn die vorgetäuschte Amtshandlu... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Schaden an Rechten ist nicht nur ein solcher an Vermögensrechten, sondern auch an immateriellen und Persönlichkeitsrechten, insbesondere auch an konkreten öffentlichen Rechten. Entscheidungstexte 15 Os 19/92 Entscheidungstext OGH 23.04.1992 15 Os 19/92 13 Os 134/02 Entscheidungstext OGH 30.04.2003 13 O... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §76StGB §2 B2StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Auch einer nicht unmittelbar bei Betretung des alkoholisierten Lenkers, aber jedenfalls vor Entscheidung der nach § 76 Abs 2 KFG zuständigen Behörde vorgenommenen Wiederausfolgung des Führerscheins, die wenigstens vorübergehend einen wesentlichen, aus dem Verbot des Lenkens von Kraftfahrzeugen nach vorläufiger Annahme des Führerscheins bis zu dessen Wiederausfolgung (§ 76 Abs 5 KFG idF der ... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Begeht jemand eine Verwaltungsübertretung, dann hat der Staat ein konkretes öffentliches Recht (Hoheitsrecht), den Täter wegen dieser strafbaren Handlung zu verfolgen. Der Täter selbst hat zwar das Recht, daß dieses Strafverfahren den prozessualen Bestimmungen gemäß durchgeführt wird, er hat aber kein Recht, gegen sich eine Anzeigeerstattung zu erwirken oder wegen der von ihm begangenen Straftat verfolgt zu werd... mehr lesen...
Norm: StGB §133 FStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Ein Gemeindesekretär, dessen Obliegenheiten beim Führen der Handkassa allein darin bestanden, die eingenommenen Beträge zu verbuchen und monatlich (bar oder unbar) an die Hauptkasse abzuführen, handelt bei der Zueignung von Amtsgeldern daraus jedenfalls nicht in (mißbräuchlicher) Ausübung einer ihm (immerhin der Art nach) eingeräumten Befugnis, als Organ der Gemeinde Amtsgeschäfte vorzunehmen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Gendarmeriebeamten Manfred G***** und Roman M***** - abweichend von der (auch diesbezüglich) auf das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB gerichteten Anklage - des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im bewußten und gewollten Zusammenwirken in der Zeit vom 22. bis 24.August bzw. am 28.August 1988 in S***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz di... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Zwar gehört zum Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB kein Erfolg, dessen kausale Verknüpfung mit der Tat geprüft werden müßte; dennoch genügt nur bei überhaupt möglicher Schädigung der bloße Vorsatz, zu schädigen (JBl 1990,597). Entscheidungstexte 13 Os 130/90 Entscheidungstext OGH 04.09.1991 13 Os 130/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich H***** von der wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage, er habe in Spittal an der Drau als für Zivil- und Exekutionssachen zuständiger Rechtspfleger des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, den Staat und Angelika T***** an ihren Rechten, gesetzlich ausgeschlossene Organe von Rechtshandlungen auszuschließen und zu 2) auch auf ordnungsgemäße Ko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 34 Jahre alte Herbert T***** der Verbrechen (zu 1.) des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB und (zu 2.) der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB sowie (zu 3.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1.) am 14.Juli 1990 in R***** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen in seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der allgemeinen Sicher... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef N***** von der wider ihn wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage, in der Zeit zwischen 23. Dezember 1988 und Mitte Juni 1989 in Wiesing als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbrau... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Schädigung konkreter staatlicher Rechte - Auch das durch die Bestimmungen der Tir BauO objektivierte Interesse, daß bauliche Anlagen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der erteilten Baubewilligung errichtet werden dürfen, widrigenfalls der Bau einzustellen bzw abzubrechen ist, fällt in den Schutzbereich des § 302 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 45-jährige Justizwachebeamte Karl K*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Justizwachebeamter der Strafvollzugsanstalt Garsten mit dem Vorsatz, dadurch die R*** Ö*** an ihrem Recht auf Strafvollzug und am Vermögen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Mißbrauch der Amtsgewalt eines Gendarmen durch Indienststellen ohne äußeren Anlaß nur zum Zwecke der schikanösen Durchführung einer Kraftfahrzeugkontrolle. Entscheidungstexte 14 Os 19/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 14 Os 19/90 14 Os 131/96 Entscheidungstext OGH 29.10.1996 14 Os 131/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Auch die Amtsführung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterliegt wie jede Rechtsausübung dem der gesamten Rechtsordnung innewohnenden Schikaneverbot. Diesem die Organe verpflichteten Verbot entspricht der Anspruch sowohl des Rechtsträgers als auch des von der Amtshandlung betroffenen Menschen, daß die Vollziehung der Gesetze frei von Schikane bleibt. Auch dieses Recht ist seinem... mehr lesen...
Norm: WaffGG §2StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Im Rahmen exekutiver Zwangsbefugnisse ist ein Waffengebrauch - und damit auch die weniger gefährliche Maßnahme der Anwendung von Körperkraft - nur in den im § 2 Z 1 bis 5 WaffGG umschriebenen Fällen zulässig. Ein Waffengebrauch außerhalb dieser Voraussetzungen verletzt konkrete, auf dem WaffGG beruhende Rechte, nämlich den Anspruch sowohl des Staates als auch des vom Waffengebrauch und der minder gefähr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.August 1925 geborene Landwirt Max Z*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Mai und Juni 1987 als Bürgermeister der Marktgemeinde Semriach, somit als Beamter mit dem Vorsatz, die Gemeinde in ihrem Recht auf Einhaltung der Steiermärkischen Bauordnung 1968 (im folgenden kurz StmkBO) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ, nämlich als Ba... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.April 1970 geborene ehemalige Postzusteller Ferdinand P*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Juli 1989 in Wien als Gesamtzusteller des Postamtes 1130 mit dem Vorsatz, Absender und Empfänger von Postsendungen in ihrem konkreten Recht auf bestimmungsgemäße Beförderung der Postsendungen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wi... mehr lesen...
Gründe: Der Polizeioberst Harald K*** wurde von der Anklage, er habe am und nach dem 29.Oktober 1988 als Leitender Beamter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Graz mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten öffentlichen Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbraucht, daß er die zuständige Abteilung der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Werden von einem Beamten (hier: Bürgermeister als Organ der Baubehörde oder Gewerbebehörde erster Instanz) Verfahrensvorschriften, die der Prüfung der materiellen Berechtigung eines Anspruchs dienen, rundweg übergangen, liegt eine Schädigung der für die Verfahrensabwicklung zuständigen Gebietskörperschaft an einem konkreten Recht, nämlich ein diesen Vorschriften unterliegendes Begehren auf seine Genehmigungsvora... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1918 geborene Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt Hofrat Mag.Leopold G*** von der wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, in Klagenfurt als Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt, somit als Beamter, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde (im eigenen Wirkungsbereich) und des B... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die Weisung, eine bescheidmäßig verfügte Baueinstellung durch den Verzicht auf die im § 5 VVG vorgesehenen Zwangsmittel vorerst nicht zu effektuieren, läuft unter der Prämisse gleichzeitiger Duldung der konsenswidrigen Baufortführung im Ergebnis auf eine - zumindest vorübergehende - formlose Außerkraftsetzung des Bescheides sowie auf eine gleichzeitige provisorische Bewilligung der Baufortführung bis zum Abschlu... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die Weisung, eine Bauführung auch vor rechtskräftiger Baubewilligung zu tolerieren, stellt zwar ohne Zweifel eine verwaltungsrechtlichen Grundsätzen widerstreitende, dessen ungeachtet aber nach außen hin wirksame, formlose Baubewilligung unter Verletzung der eine derartige Regelung verbietenden (Krnt) BauO dar, doch kann jedenfalls dann, wenn der betreffende Beamte (Bürgermeister) die Abführung des bereits anhän... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Gendarmeriebeamte Walter F*** gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB erhoben hatte, des Vergehens der Unterschlagung (unter Ausnützung einer Amtsstellung) nach dem § 134 Abs. 2 (und dem § 313) StGB schuldig erkannt, weil er am 5.April 1989 in Traisen als Sachbearbeiter des Gendarmeriepostens Traisen, somit als Beamter, unter Ausnützung der ihm durch seine... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die Entgegennahme eines Fundes durch einen Gendarmeriebeamten und die Protokollierung dieses Vorganges ist Amtsgeschäft. Entscheidungstexte 11 Os 19/90 Entscheidungstext OGH 21.03.1990 11 Os 19/90 Veröff: EvBl 1990/127 S 563 15 Os 142/90 Entscheidungstext OGH 21.03.1991 15 Os 142/90 Beisatz: Au... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die mißbräuchliche Heranziehung von zum Ordonnanzdienst im Soldatenheim abkommandierten Grundwehrdienern zur Befüllung von Getränkeautomaten im Soldatenheim (die vertragsgemäß von den Automatenaufstellern selbst zu besorgen gewesen wäre) ist für sich allein mangels Schädigung eines konkreten staatlichen Rechtes nicht als Mißbrauch der Amtsgewalt zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Die am 23.August 1952 geborene frühere Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark Elisabeth Z*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie von Juni 1988 bis 24. Jänner 1989 als im Postamt Graz-Puntigam tätige Kartiererin mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf bestimmungsgemäße Beförderung von Briefsendungen zu schädigen, ihre Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Bei einem aus Gewinnsucht verübten Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB) ist der Umstand, daß die Schadenshöhe sich jener Grenze nähert, die bei den Vermögensdelikten qualifizierend wirkt, erschwerend. Entscheidungstexte 13 Os 141/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 13 Os 141/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der jetzt 36-jährige Beamte Helmut H*** wurde - gegenüber der Anklageschrift (siehe oben) insofern modifiziert, als nur der Staat als an seinen Rechten geschädigt angesehen wurde - des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen aus § 281 Abs. 1 Z 5 und 9 lit a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist im E... mehr lesen...
Gründe: Der am 8. März 1953 geborene Zeitsoldat Alois N*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er an einem nicht feststellbaren Tag Ende 1987, Anfang 1988 in Absam als Gruppenkommandant des Landwehrstammregiments 62, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem konkreten Recht auf pflichtgemäße Ausübung seines Amts und ordnungsgemäßes Erbringen von Dienstleistungen zu schädigen, seine Befu... mehr lesen...