RS OGH 1990/2/20 14Os4/90

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Die mißbräuchliche Heranziehung von zum Ordonnanzdienst im Soldatenheim abkommandierten Grundwehrdienern zur Befüllung von Getränkeautomaten im Soldatenheim (die vertragsgemäß von den Automatenaufstellern selbst zu besorgen gewesen wäre) ist für sich allein mangels Schädigung eines konkreten staatlichen Rechtes nicht als Mißbrauch der Amtsgewalt zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096747

Dokumentnummer

JJR_19900220_OGH0002_0140OS00004_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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