Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Die mißbräuchliche Heranziehung von zum Ordonnanzdienst im Soldatenheim abkommandierten Grundwehrdienern zur Befüllung von Getränkeautomaten im Soldatenheim (die vertragsgemäß von den Automatenaufstellern selbst zu besorgen gewesen wäre) ist für sich allein mangels Schädigung eines konkreten staatlichen Rechtes nicht als Mißbrauch der Amtsgewalt zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096747Dokumentnummer
JJR_19900220_OGH0002_0140OS00004_9000000_002