Norm
StGB §32 Abs3Rechtssatz
Bei einem aus Gewinnsucht verübten Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB) ist der Umstand, daß die Schadenshöhe sich jener Grenze nähert, die bei den Vermögensdelikten qualifizierend wirkt, erschwerend.Bei einem aus Gewinnsucht verübten Mißbrauch der Amtsgewalt (Paragraph 302, Absatz eins, StGB) ist der Umstand, daß die Schadenshöhe sich jener Grenze nähert, die bei den Vermögensdelikten qualifizierend wirkt, erschwerend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091208Dokumentnummer
JJR_19891221_OGH0002_0130OS00141_8900000_001