Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Schädigung konkreter staatlicher Rechte - Auch das durch die Bestimmungen der Tir BauO objektivierte Interesse, daß bauliche Anlagen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der erteilten Baubewilligung errichtet werden dürfen, widrigenfalls der Bau einzustellen bzw abzubrechen ist, fällt in den Schutzbereich des § 302 Abs 1 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0097101Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012