RS OGH 1991/1/16 11Os138/90, 12Os49/92, 11Os47/92, 15Os50/94, 14Os27/96, 17Os8/12y

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Veröffentlicht am 16.01.1991
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Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Schädigung konkreter staatlicher Rechte - Auch das durch die Bestimmungen der Tir BauO objektivierte Interesse, daß bauliche Anlagen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der erteilten Baubewilligung errichtet werden dürfen, widrigenfalls der Bau einzustellen bzw abzubrechen ist, fällt in den Schutzbereich des § 302 Abs 1 StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0097101

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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