Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Die Entgegennahme eines Fundes durch einen Gendarmeriebeamten und die Protokollierung dieses Vorganges ist Amtsgeschäft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0097058Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012