Entscheidungen zu § 833 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1.221 Dokumente

Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.221

RS OGH 1953/4/29 3Ob291/53, 6Ob170/73

Norm: ABGB §833 C2
Rechtssatz: Die einseitige und ohne Zustimmung einer Miteigentümerin erfolgte Inanspruchnahme einer bisher an eine Hauspartei vermieteten Wohnung, die Vereinigung dieser bisher abgesonderten Wohnung mit einer anderen Wohnung, die Abtretung eines Teiles des allen Hausbewohnern gemeinsamen Ganges und die Errichtung einer Abgrenzungsmauer, die Umwandlung der in der Wohnung befindlichen Küche in ein Badezimmer und die Verlegung u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1953

TE OGH 1953/4/29 3Ob291/53

Entscheidungsgründe: Die Klägerin als 1/6 Eigentümerin des Hauses Wien 16., R*****platz 4, stellt das Begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, im erwähnten Hause jegliche und auf Zusammenlegung der Wohnungen Nr. 14/15 einerseits und Nr. 16 anderseits gerichteten und insbesondere die durch Beseitigung der bisherigen Eingangstür zur Wohnung Nr. 14/15 und Anbringung einer Tür am Gang vor der Wohnung Nr. 16 begonnenen baulichen Veränderungen sowie die beabsicht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1953

RS OGH 1953/4/22 2Ob263/53, 5Ob139/63, 6Ob205/64, 5Ob72/69

Norm: ABGB §833 B3ABGB §1054ABGB §1447 Jc
Rechtssatz: Ein Miteigentümer kann sich wirksam zum Verkauf der gesamten Sache verpflichten. Entscheidungstexte 2 Ob 263/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 2 Ob 263/53 Veröff: SZ 26/103 5 Ob 139/63 Entscheidungstext OGH 11.07.1963 5 Ob 139/63 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1953

TE OGH 1953/4/22 2Ob263/53

Die Beklagte verkaufte der klagenden Partei am 13. April 1950 23 m3 Fichtenblochholz aus dem ihr und ihrem Ehemann je zur Hälfte gehörigen Walde um den Preis von 3625 S. Mangels fristgemäßer Lieferung dieses Holzes begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Lieferung der Fichtenbloche gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Die Beklagte bestritt die Berechtigung der klagenden Partei, sie als Beklagte zu belangen, weil ihr (am 31. Oktober 1950) entmundigter Ehemann w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1953

RS OGH 1953/4/1 1Ob261/53, 3Ob269/56, Rkv70/56, 1Ob160/18p

Norm: ABGB §366 AABGB §372 IcABGB §526ABGB §825ABGB §833ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Eine Eigentums- oder Eigentumsfreiheitsklage muß gegen alle Miteigentümer gerichtet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 261/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 1 Ob 261/53 3 Ob 269/56 Entscheidungstext OGH 20.06.1956 3 Ob 269/56 Beisatz: Dieser Grundsatz ist au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.1953

RS OGH 1953/3/11 1Ob208/53

Norm: ABGB §833 D2
Rechtssatz: Ein selbständiges frei vererbbares Benützungsrecht besteht neben dem Miteigentumsrecht an den im Miteigentum stehenden Sachen nicht, sondern lediglich ein Gebrauchsrecht, das auf dem Miteigentumsrecht beruht. Ein Antrag Benützungsregelung muß auch dann gegen alle Miteigentümer gerichtet werden, wenn zwischen zwei Gruppen von Miteigentümer eine feststehende Teilung der Benützung besteht und nur innerhalb einer Benü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1953

RS OGH 1953/2/18 1Ob140/53

Norm: ABGB §833 E
Rechtssatz: Meinungsverschiedenheiten der Miteigentümer über die Frage, ob ein Anbot auf Ablösung der zur Liegenschaft gehörigen Servitut des Nicht-Höher-Bauens ( auf dem Nachbargrundstück ) anzunehmen ist, sind im Außerstreitverfahren zu regeln. Entscheidungstexte 1 Ob 140/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 1 Ob 140/53 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1953

RS OGH 1953/1/21 1Ob1028/52 (1Ob1029/52), 6Ob206/74 (6Ob207/74)

Norm: ABGB §833 B1EGZPO ArtXLII II
Rechtssatz: Zur Klage auf Rechnungslegung ist auch der Miteigentümer passiv legitimiert, der die faktische Verwaltung führt, wenngleich nach außen ein anderer Miteigentümer als Berechtigter aufscheint ( Witwenbetrieb, der durch einen Sohn geführt wird; Klage der Schwester als Miteigentümerin ). Entscheidungstexte 1 Ob 1028/52 Entscheidungstext OGH 21... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1953

RS OGH 1952/12/30 2Ob860/52, 2Ob155/08w

Norm: ABGB §833 A
Rechtssatz: Die Herrschaft des einzelnen Teilhabers einer gemeinsamen Sache erstreckt sich grundsätzlich nur auf seinen Anteil, als dessen wirklicher und vollständiger Eigentümer er anzusehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 860/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 860/52 2 Ob 155/08w Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.12.1952

RS OGH 1952/10/30 1Ob737/52, 1Ob208/53, 8Ob226/66, 6Ob156/74, 6Ob722/82

Norm: ABGB §833 C2ABGB §835 E
Rechtssatz: Die Aufteilung der Räume zur Benützung durch die einzelnen Miteigentümer eines Hauses ist eine wichtige Veränderung iS des § 834 ABGB. Über diesbezügliche Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern entscheidet unter den übrigen Voraussetzungen des § 835 ABGB der Außerstreitrichter. Entscheidungstexte 1 Ob 737/52 Entscheidungstext OGH 30.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1952

RS OGH 1952/10/8 2Ob683/52, 2Ob455/61, 1Ob9/62, 5Ob73/64, 8Ob257/65

Norm: ABGB §833 D2
Rechtssatz: Begehren des Minderheitseigentümers, die Benützungsregelung zu ändern. Entscheidungstexte 2 Ob 683/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 2 Ob 683/52 Veröff: EvBl 1953/3 S 15 2 Ob 455/61 Entscheidungstext OGH 17.11.1961 2 Ob 455/61 Veröff: MietSlg 8543 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1952

RS OGH 1952/9/18 3Ob568/52

Norm: ABGB §833 D2ABGB §850
Rechtssatz: Ein Antrag auf Regelung der Ausübung des Miteigentumsrechtes hinsichtlich einer Liegenschaft ist wesentlich verschieden von einem Antrag auf Grenzerneuerung. Entscheidungstexte 3 Ob 568/52 Entscheidungstext OGH 18.09.1952 3 Ob 568/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1952

RS OGH 1952/9/4 3Ob481/52

Norm: ABGB §513ABGB §833 C5
Rechtssatz: Wenn die Miteigentümer einer Liegenschaft diese einem Fruchtniesser überlassen haben, bilden sie ein einheitliches Vertragssubjekt. Es kann daher keiner von ihnen allein, sondern nur alle gemeinsam vom anderen Vertragspartner Erfüllung ( hier: bauliche Instandhaltung ) verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 481/52 Entscheidungstext OGH 04.09.1952 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1952

RS OGH 1952/5/28 1Ob432/52

Norm: ABGB §833 D2JN §1
Rechtssatz: Können sich die Miteigentümer eines Hauses bezüglich der Benützung der Hausherrnwohnung nicht einigen, so hat der Außerstreitrichter nach Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 432/52 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 1 Ob 432/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1952

RS OGH 1952/5/9 2Ob67/52, 2Ob176/76

Norm: ABGB §833 D1JN §1
Rechtssatz: Über die Klage des einen Hälfteeigentümers gegen den anderen auf Zahlung eines zwischen vertraglich bedungenen Benützungsrechtes an der gemeinsamen Sache ist im streitigen Verfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 67/52 Entscheidungstext OGH 09.05.1952 2 Ob 67/52 Veröff: JBl 1953,16 2 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1952

RS OGH 1952/1/23 1Ob69/52

Norm: ABGB §521 DABGB §833 D1AußStrG §2 Abs2 Z7 H3JN §1 DVf
Rechtssatz: Das Begehren auf Benützungsregelung zwischen Eigentümer und Fruchtnießer kann nicht im außerstreitigen Verfahren gestellt werden. Eine Verweisung auf den Rechtsweg durch den Außerstreitrichter hat gleichwohl zu unterbleiben. Entscheidungstexte 1 Ob 69/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 69/52 SZ 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1952

TE OGH 1952/1/23 1Ob69/52

Aus Anlaß des im Jahre 1939 erfolgten Verkaufes des Kleinhauses in R. durch die Tochter und den Schwiegersohn des Antragsgegners an den Antragsteller wurde laut Grundbuchsauszug für den Antragsgegner das "Recht der lebenslänglichen und unentgeltlichen Mitbenützung und die Fruchtnießung an einer Parzelle (Acker)" einverleibt. Es ist ferner unbestritten, daß dem Antragsgegner auf dessen Lebensdauer das gesamte unentgeltliche Mitbenützungsrecht am gesamten Wohnhause einschließlich des Ho... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1952

RS OGH 1952/1/11 3Ob747/51

Norm: ABGB §833 AABGB §1459
Rechtssatz: Das Recht des Miteigentümers auf Teilnahme an der Verwaltung der gemeinsamen Sache kann ebenso wie das Eigentum selbst durch Nichtausübung allein nicht verloren gehen. Entscheidungstexte 3 Ob 747/51 Entscheidungstext OGH 11.01.1952 3 Ob 747/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1952

TE OGH 1951/9/26 3Ob473/51

Das Erstgericht verwies die Antragstellerin mit ihrem Antrage, ihr als Miteigentümerin zur Hälfte der Liegenschaften EZ. 1500 und 348, Grundbuch R., und EZ. 2035, Grundbuch H., die Verwaltung dieser Liegenschaften miteinzuräumen und auszusprechen, daß der Antragsgegner zur Verwaltung derselben nur mit ihr gemeinsam, bzw. nur beschränkt auf seinen Hälfteanteil befugt sei, auf den Rechtsweg. Es stellte fest, daß die Parteien mit Notariatsakt eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Leben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1951

RS OGH 1951/9/26 3Ob473/51, 6Ob280/69 (6Ob281/69), 2Ob85/75

Norm: ABGB §833 AABGB §1235ABGB §1238AußStrG §1 B3c
Rechtssatz: Wenn die Ehegattin bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden ihrem Manne die Verwaltung ihres Vermögens durch Widerspruch entzieht, steht ihr gem § 833 ABGB Besitz und Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens gemeinsam mit ihrem Ehemann zu. Für einen Ausspruch dieser kraft Gesetzes eintretenden Wirdung durch den Außerstreitrichter fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1951

TE OGH 1951/6/30 1Ob347/51

Das Erstgericht gab der auf Zahlung eines Betrages von restlich 2200 S für Vermietung der im gemeinsamen Eigentum der Streitteile stehenden Möbel teilweise statt. Es sprach dem Kläger einen Betrag von 915 S zu und wies das restliche Begehren von 1285 S ab. Die Ehe der Streitteile sei am 1. Juni 1946 geschieden worden und die gemeinsamen Möbel seien in der Benützung der Beklagten verblieben. Diese habe die Fahrnisse in der Zeit zwischen Oktober 1947 und September 1949 zusammen mit eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1951

RS OGH 1951/5/30 1Ob347/51, 6Ob53/58, 8Ob4/64, 5Ob314/65, 1Ob701/77, 6Ob646/78, 7Ob659/79, 2Ob509/84

Norm: ABGB §833 D2
Rechtssatz: Das Gebrauchsrecht des einzelnen Miteigentümers bezieht sich grundsätzlich auf die ganze im Miteigentum stehende Sache und findet nur im Mitgebrauch der übrigen Miteigentümer seine Schranke. Wenn einer der Miteigentümer ohne Widerspruch der anderen die Sache über das ihm zustehende Maß in Gebrauch nimmt, ist gemäß § 863 ABGB die Zustimmung der anderen anzunehmen. Das gleiche gilt, wenn er die Sache einem Dritten z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1951

RS OGH 1951/5/16 3Ob210/51, 1Ob419/55, 3Ob141/57, 1Ob174/30

Norm: ABGB §833 B2MG §19 Abs3 BZPO §561
Rechtssatz: Bei einem in Miteigentum stehenden Hause regelt sich die Legitimation zur Kündigung nach den Vorschriften über die Gemeinschaft des Eigentums. § 19 Abs 3 hat nur eine Einschränkung der Kündigungsgründe nach § 19 Abs 2 Z 5 und 6, nicht aber eine Änderung der §§ 825 ff ABGB angeordnet. Entscheidungstexte 1 Ob 174/30 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1951

TE OGH 1951/4/25 1Ob270/51

Die Klägerin und die beiden Beklagten sind je zu einem Drittel Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zum Betriebe eines Gasthauses. Das Erstgericht hat ausgesprochen, daß die Beklagten mit Wirkung vom Klagstag aus der Gesellschaft ausgeschlossen sind, und hat die Klägerin für berechtigt erklärt, den Gasthausbetrieb der genannten Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen. Das Berufungsgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Der Oberste Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1951

TE OGH 1951/3/28 1Ob211/51

Der Antragsteller ist der Stiefsohn des Antragsgegners. Beide Teile sind Miteigentümer je zur Hälfte der Liegenschaften EZ. 4 und 56 Kat.-Gem. N.graben. Laut Erbübereinkommen vom 27. August 1947 steht dem Antragsgegner an der dem Antragsteller gehörigen Hälfte der genannten Liegenschaften das lebenslängliche, unentgeltliche Fruchtgenußrecht zu. Antragsteller ist nach diesem Abkommen verpflichtet, in der übernommenen Wirtschaft zu verbleiben und in dieser Wirtschaft nach den Anordnunge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.1951

RS OGH 1951/3/28 1Ob211/51, 1Ob324/58, 6Ob32/70, 3Ob555/76, 8Ob551/87

Norm: ABGB §833 E
Rechtssatz: Der Außerstreitrichter darf nur die sich aus dem Miteigentum selbst nach dem Gesetz ergebenden Rechte regeln. Haben die Parteien über diese Rechte einen Vertrag geschlossen, dessen Auslegung strittig ist, so gehört die Sache auf den Rechtsweg. Der Außerstreitrichter darf nur die sich aus dem Miteigentum selbst nach dem Gesetz ergebenden Rechte regeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1951

TE OGH 1951/3/1 1Ob130/51

Der Kläger begehrt von den Beklagten, jede Beeinträchtigung seines Eigentumsrechtes an der Bauparzelle 150, Wohnhaus Nr. 11 in R., EZ. 223/II Gb. R., durch Ausbrechen einer Türöffnung in der Hausmauer dieses Hauses zu unterlassen und den früheren Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht wies die Klage ab. Der Kläger sei Eigentümer des Hauses Nr. 11 mit Ausnahme eines Kellers unterhalb der Küche an der Südseite. Seinem im Grundbuch als materieller Anteil 1 bezeichneten Eigentumsre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1951

RS OGH 1951/3/1 1Ob130/51, 4Ob2229/96i

Norm: ABGB §833 AABGB §854
Rechtssatz: Über das Recht zur Benützung der Außenmauern eines Hauses, an dem Stockwerkseigentum besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 130/51 Entscheidungstext OGH 01.03.1951 1 Ob 130/51 Veröff: SZ 24/58 4 Ob 2229/96i Entscheidungstext OGH 15.10.1996 4 Ob 2229/96i Auch; Beisatz: Es besteht Miteigentu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1951

TE OGH 1951/2/14 3Ob494/50

Die Antragsteller, die zusammen zu zwei Dritteln Eigentümer der Liegenschaft sind, begehren unter Berufung auf § 835 ABGB. die Wirksamerklärung des Verkaufes eines Teiles der Liegenschaft (Längstrakt Wassergasse, Erlauftrakt und Pferdestall) an Erika L. gegenüber den Antragsgegnern. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Es handle sich beim Verkauf eines Teiles einer gemeinschaftlichen Sache um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB., deren Genehmigung durch den Außerstrei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1951

RS OGH 1951/2/14 3Ob494/50, 3Ob73/54, 6Ob315/69, 4Ob505/75, 7Ob49/75, 3Ob518/82, 4Ob510/82, 5Ob545/9

Norm: ABGB §830 B1ABGB §833 F
Rechtssatz: Beim Verkauf eines Teiles der gemeinschaftlichen Sache handelt es sich nicht um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB, die vom Außerstreitrichter genehmigt werden kann, sondern es muss eine Teilungsklage erhoben werden, die - entgegen der bisherigen Judikatur - auch darauf gerichtet werden kann, die Gemeinschaft nur an einem Teil der gemeinschaftlichen Sache aufzuheben. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1951

Entscheidungen 1.141-1.170 von 1.221