Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Ein selbständiges frei vererbbares Benützungsrecht besteht neben dem Miteigentumsrecht an den im Miteigentum stehenden Sachen nicht, sondern lediglich ein Gebrauchsrecht, das auf dem Miteigentumsrecht beruht. Ein Antrag Benützungsregelung muß auch dann gegen alle Miteigentümer gerichtet werden, wenn zwischen zwei Gruppen von Miteigentümer eine feststehende Teilung der Benützung besteht und nur innerhalb einer Benützungsgruppe eine Veränderung begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015726Dokumentnummer
JJR_19530311_OGH0002_0010OB00208_5300000_001