RS OGH 1953/3/11 1Ob208/53

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Veröffentlicht am 11.03.1953
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Norm

ABGB §833 D2

Rechtssatz

Ein selbständiges frei vererbbares Benützungsrecht besteht neben dem Miteigentumsrecht an den im Miteigentum stehenden Sachen nicht, sondern lediglich ein Gebrauchsrecht, das auf dem Miteigentumsrecht beruht. Ein Antrag Benützungsregelung muß auch dann gegen alle Miteigentümer gerichtet werden, wenn zwischen zwei Gruppen von Miteigentümer eine feststehende Teilung der Benützung besteht und nur innerhalb einer Benützungsgruppe eine Veränderung begehrt wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/53
    Entscheidungstext OGH 11.03.1953 1 Ob 208/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015726

Dokumentnummer

JJR_19530311_OGH0002_0010OB00208_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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