Norm
ABGB §833 ERechtssatz
Meinungsverschiedenheiten der Miteigentümer über die Frage, ob ein Anbot auf Ablösung der zur Liegenschaft gehörigen Servitut des Nicht-Höher-Bauens ( auf dem Nachbargrundstück ) anzunehmen ist, sind im Außerstreitverfahren zu regeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015765Dokumentnummer
JJR_19530218_OGH0002_0010OB00140_5300000_001