Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Über die Klage des einen Hälfteeigentümers gegen den anderen auf Zahlung eines zwischen vertraglich bedungenen Benützungsrechtes an der gemeinsamen Sache ist im streitigen Verfahren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0015690Dokumentnummer
JJR_19520509_OGH0002_0020OB00067_5200000_001