Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Zur Klage auf Rechnungslegung ist auch der Miteigentümer passiv legitimiert, der die faktische Verwaltung führt, wenngleich nach außen ein anderer Miteigentümer als Berechtigter aufscheint ( Witwenbetrieb, der durch einen Sohn geführt wird; Klage der Schwester als Miteigentümerin ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0013420Dokumentnummer
JJR_19530121_OGH0002_0010OB01028_5200000_001