Entscheidungen zu § 830 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

501 Dokumente

Entscheidungen 241-270 von 501

TE OGH 1985/2/28 8Ob516/85

Entscheidungsgründe: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1177 der KG Attnang-Puchheim, Haus Nr. 224 in Attnang, Bahnhofstraße 21 mit den Grundstücken 901 Baufläche und 1441/10 Flurstück-Bauplatz. Die Liegenschaft hat ein Gesamtausmaß von 1460 m 2 . Sie wurde zunächst mit Kaufvertrag vom 14./19.2.1949 vom Kläger allein erworben. Mit übergabsvertrag vom 25.4.1960 übertrug er die Hälfte dieser Liegenschaft seiner Ehefrau, der Mutter der Beklagten, die die Lie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1985

RS OGH 1985/2/27 1Ob538/85, 6Ob572/84 (6Ob573/84 - 6Ob577/84), 5Ob23/00v, 5Ob151/08d

Norm: ABGB §424ABGB §830 B5
Rechtssatz: Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage; das auf Naturalteilung lautende stattgebende Urteil bildet aber iSd § 424 ABGB bloß einen Titel zur Erwerbung des Alleineingentums. Entscheidungstexte 1 Ob 538/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 1 Ob 538/85 Veröff: JBl 1985,672 6 Ob 572/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1985

TE OGH 1985/2/14 6Ob521/85

Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1985

RS OGH 1984/12/12 3Ob555/84

Norm: ABGB §830 B2a
Rechtssatz: Wenn derzeit die Grundstückspreise nicht mehr so ansteigen, wie dies vielleicht in früherer Zeit der Fall war, dann kann jeder Teilhaber vom Verkaufserlös, der vielleicht etwas niedriger ausfallen mag, zu den ebenfalls im selben Verhältnis niedrigeren Preis auch ein Ersatzgrundstück erwerben, sodaß sich Nachteil und Vorteil aufheben. Entscheidungstexte 3 Ob 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/5/10 6Ob539/83

Norm: ABGB §830 B5
Rechtssatz: Allfällige obligatorische Ansprüche aus Mehraufwendungen eines Miteigentümers für eine im Miteigentum stehende Sache bilden ebensowenig ein Hindernis für die Teilung dieser Sache wie der Umstand, daß Vereinbarungen, die die Liegenschaft nicht betroffen haben, für den Teilungswerber allenfalls günstiger waren als für den anderen Miteigentümer. Entscheidungstexte 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1984

TE OGH 1984/5/10 8Ob518/83

Der am 9. 8. 1975 in I verstorbene Vater der Streitteile Dr. Paul A hinterließ ein Testament vom 20. 8. 1968, in dem er die beiden Beklagten zu seinen Erben berief und den Kläger auf den Pflichtteil setzte. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 23. 9. 1976, 14 A 164/75-23, wurde sein Nachlaß auf Grund dieses Testamentes den Beklagten, die sich mit der Rechtswohltat des Inventars zu Erben erklärt hatten, je zur Hälfte eingeantwortet. Nach dem im Verlassenschaftsv... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1984

RS OGH 1984/4/5 7Ob545/84, 4Ob551/87, 3Ob2042/96g

Norm: ABGB §830 B5ABGB §831ABGB §832
Rechtssatz: Im Fall des § 832 ABGB muß ein dazu befugter Dritter die gesamte Sache zu Gemeinschaft bestimmt haben. Entscheidungstexte 7 Ob 545/84 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 545/84 4 Ob 551/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 551/87 Beisatz: Ein Miteigentümer kann dahe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1984

RS OGH 1984/4/4 3Ob523/84

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Der Betrieb einer Apotheke in Ausübung einer realen Apothekengerechtsame bildet kein dem Anspruch auf Teilung entgegenstehendes Hindernis, weil es sich nicht um ein mit dem Eigentum ( Miteigentum ) an der Liegenschaft verknüpftes Recht handelt, sondern eine Verlegung an einen anderen Standort möglich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 523/84 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1984

RS OGH 1984/4/4 3Ob523/84

Norm: ABGB §830 B5ABGB §831ABGB §863 EI
Rechtssatz: Ein vertraglicher Ausschluß der Endigung der Eigentumsgemeinschaft kann weder in der Duldung der anderen Anteilseigentümer erblickt werden, daß der Hälfteeigentümer in Ausübung seiner realen Apothekengerechtsame im gemeinsamen Haus die Apotheke betreibt, noch in die Einleitung eines Verfahrens vor dem Außerstreitrichter zur Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache und Festlegung einer Ausg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1984

TE OGH 1984/2/29 2Ob534/84

Entscheidungsgründe: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken 300/1 Wohnhaus, 1327/3 Wiese und 1328/1 Acker. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein altes Bauwerk mit sehr günstiger Ortslage. Der Beklagte erwarb seinen Liegenschaftsanteil am 8. 3. 1982 um 1 Mio S. Am 2. 7. 1982 wurde der Anteil der Klägerin aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 1. 7. 1982 mit dem lebenslänglichen Fruchtgenussrecht für ihren am 30. 3. 1961 geborenen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.02.1984

RS OGH 1984/2/29 2Ob534/84, 8Ob571/83, 1Ob709/89, 1Ob588/90, 5Ob45/18f

Norm: ABGB §830 B1
Rechtssatz: "Unzeit" und "Nachteile der übrigen" bilden zwei selbständige Teilungshindernisse. Entscheidungstexte 2 Ob 534/84 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 2 Ob 534/84 JBl 1985,165 = SZ 57/45 = MietSlg 36/8 8 Ob 571/83 Entscheidungstext OGH 17.10.1984 8 Ob 571/83 Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.02.1984

TE OGH 1984/2/16 6Ob8/83

Die Liegenschaft EZ 27 KG K steht im gemeinschaftlichen (gleichteiligen) Eigentum der beiden Streitteile. Die Klägerin begehrte die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung. Zur Untunlichkeit einer Naturalteilung brachte sie vor: Der Gutbestand der gemeinschaftlichen Liegenschaft sei ein Bauerngut. Seinerzeit sei es ein Erbhof nach dem Reichserbhöferecht gewesen und im Eigentum des gemeinsamen Vaters der Streitteile gestanden. Der Vater sei 1944 gefallen. N... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.02.1984

RS OGH 1983/12/21 3Ob622/83, 2Ob549/84, 3Ob517/85, 6Ob597/88, 6Ob733/89, 9Ob517/95, 5Ob117/99p, 3Ob5

Norm: ABGB §97ABGB §830 B5ABGB §831EheG §81 ff
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung kann die Benützung der Ehewohnung während des aufrechten Bestandes einer Ehe nicht im Außerstreitverfahren nach § 833 ABGB und damit nicht ausschließlich nach sachenrechtlichem Gesichtspunkt geregelt werden (MietSlg 25/16). Sie ist im Hinblick auf die Bestimmungen des § 97 ABGB nicht auf den Fall, daß jedem Ehegatten bestimmte Teile eines Hauses zur alleini... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1983

RS OGH 1983/6/29 1Ob668/83, 8Ob516/85, 6Ob664/84, 3Ob501/86, 6Ob658/86, 1Ob613/87, 1Ob668/87, 2Ob526

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Auch für das Teilungshindernis des Nachteils der übrigen Miteigentümer ist Voraussetzung, dass es sich um bloß vorübergehende Umstände handelt, die in Bälde wegfallen und beseitigt werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 668/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 668/83 Veröff: JBl 1984,431 = MietSlg 35059 8 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1983

RS OGH 1982/7/28 7Ob591/82, 2Ob555/82, 1Ob767/83, 2Ob574/84, 5Ob611/84, 2Ob592/87, 2Ob533/88, 6Ob597

Norm: ABGB §830 B1AußStrG §235EheG §81
Rechtssatz: Die nach Billigkeitsgrundsätzen vorzunehmenden Aufteilung des Vermögens geschiedener Ehegatten geht einer Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft nach § 830 ABGB vor. Die vom Antragsteller hilfsweise angestrebte Auseinandersetzung durch Verkauf der Liegenschaft und Aufteilung des Erlöses käme nur im Falle der Zustimmung des anderen Ehegatten in Betracht. Erst nach rechtskräftiger Entscheidung de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1982

RS OGH 1982/7/7 1Ob623/82, 3Ob523/84, 7Ob637/84, 8Ob571/83, 6Ob664/84, 6Ob658/86, 3Ob581/86, 7Ob571/

Norm: ABGB §830 B1
Rechtssatz: Aus der Unbedingtheit des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft ergibt sich, dass das Teilungsbegehren keiner
Begründung: aus der Interessenlage der klagenden Partei bedarf; die beklagte Partei trifft dagegen die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Teilungshindernissen. Hiebei genügt aber nicht schon die allgemeine Behauptung, das Begehren werde zur Unzeit oder zum Nachteil der übrigen erhoben. Es... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1982

TE OGH 1982/6/30 3Ob559/82

Die Liegenschaft EZ 184 II KG T besteht aus dem Baugrundstück 69, Wohnhaus T Nr. 35 samt Wirtschaftsgebäude, und dem Baugrundstück 204 Backofen. Das auf dem Baugrundstück 69 erbaute Wohnhaus samt Wirtschaftsgebäude, ein altes Tiroler Bauernhaus, ist materiell in zwei Teile geteilt. Der Kläger ist Eigentümer des materiellen Anteiles 1, die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer des materiellen Anteiles 2. Die beiden materiellen Anteile des geteilten Gebäudes werden im Grundbuch nic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob559/82, 5Ob214/00g, 1Ob128/06i, 5Ob135/10d, 5Ob100/15i, 5Ob5/16w, 9Ob77/16p, 1Ob

Norm: ABGB §830 B5ABGB §825 D
Rechtssatz: Die Regel des § 830 ABGB versagt dann, wenn der Ausnahmefall vorliegt, dass das Miteigentumsrecht, zB an einem gemeinsamen Hofraum, als Zubehör einer anderen Sache untergeordnet ist und der rechtlichen Selbständigkeit entbehrt (so schon SZ 11/199). Entscheidungstexte 3 Ob 559/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 559/82 Veröff: SZ 55/99... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob559/82, 4Ob515/83 (4Ob516/83), 5Ob236/07b, 5Ob51/18p

Norm: ABGB §830 B1G betr die Teilung v Gebäuden nach materiellen Anteilen §2
Rechtssatz: Das Wesen der Teilung von Gebäuden nach materiellen Anteilen liegt darin, das hinsichtlich derjenigen Räumlichkeiten, die den einzelnen materiellen Anteilen zugewiesen sind, gar kein echtes Miteigentum mehr vorliegt, sondern hier ist ein real geteiltes Eigentum gegeben. Beim sog. Stockwerkseigentum besteht sohin Alleineigentum am Stockwerk ( am jeweiligen m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

RS OGH 1982/6/30 3Ob559/82, 5Ob51/18p

Norm: ABGB §294 A1ABGB §830 B5G betr die Teilung v Gebäuden nach materiellen Anteilen §2
Rechtssatz: Eine Ausnahme vom § 830 ABGB muß auf Grund des Wesens des materiell geteilten Eigentums dann angenommen werden, wenn gewisse gemeinschaftliche Teile einer Liegenschaft nur mehr Zubehör zweier materieller Anteile darstellen. Entscheidungstexte 3 Ob 559/82 Entscheidungstext OGH 30.06.198... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

TE OGH 1982/4/28 6Ob589/82

Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 12. 9. 1979 aus dem Alleinverschulden der nunmehrigen Klägerin geschieden. Dieses Urteil ist seit 29. 12. 1979 rechtskräftig. Die Streitteile sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 4 KG H, die real nicht teilbar ist. Am 15. 4 1980 stellte der nunmehrige Beklagte beim Bezirksgericht Schwechat einen Antrag gemäß den §§ 81 ff. EheG, in welchem er vorbrachte, er sei vor der Eheschließung Alleineigentümer der Lieg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1982

RS OGH 1982/4/28 6Ob589/82, 1Ob668/83, 5Ob525/85, 2Ob526/88, 6Ob143/97s, 5Ob131/20f

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Unzeit liegt sowohl dann, wenn über das Eigentumsrecht des Klägers ein Rechtsstreit mit einem Dritten anhängig ist (1 Ob 365/58), als auch dann, wenn ein solcher Rechtsstreit das Eigentum des Beklagten betrifft (2 Ob 426/60; anhängiges Rückstellungsverfahren) vor, wenn diese Verfahren nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos sind (1 Ob 365/58). Dies gilt auch für den Fall, daß ein diesbezüglicher Rechtsstreit z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1982

RS OGH 1982/2/23 5Ob798/81

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Die Klage gegen die ehemalige Lebensgefährtin auf Zivilteilung des gemeinsamen Wohnhauses ist zum Nachteil der Beklagten erhoben, solange der Kläger nicht ihre Ansprüche nach § 1435 ABGB ( wegen des nicht eingelösten Heiratsversprechens ) erfüllt, sie daher außerstande ist, bei der Versteigerung mitzubieten und obdachlos würde. Entscheidungstexte 5 Ob 798/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1982

RS OGH 1982/2/10 3Ob636/81 (3Ob637/81), 8Ob516/85, 8Ob551/88, 5Ob45/18f

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Unter einem "Nachteil" werden nicht solche Nachteile eines Miteigentümers verstanden, die sich als Folge einer Zivilteilung notwendigerweise immer ergeben, sondern es muß sich um Nachteile handeln, die sich bei einem Aufschub der Teilung für eine absehbare Zeit vermeiden lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 636/81 Entscheidungstext OGH 10.02.1982 3 Ob 636/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1982

RS OGH 1982/2/10 3Ob636/81 (3Ob637/81), 1Ob579/83, 7Ob637/84, 5Ob563/85, 3Ob615/85, 3Ob581/86, 3Ob52

Norm: ABGB §830 B1ABGB §841
Rechtssatz: Besteht die gemeinsame Liegenschaft im wesentlichen aus einem Haus, kommt eine Naturalteilung im allgemeinen nicht in Frage. Es muß daher der Teilungsgegner dartun, inwieweit dennoch ausnahmsweise eine Naturalteilung möglich und tunlich wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 636/81 Entscheidungstext OGH 10.02.1982 3 Ob 636/81 MietSlg 34080 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1982

RS OGH 1982/1/27 6Ob856/81, 6Ob712/87

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Keine Unzeit bei der möglichen Teilung der Liegenschaft in zwei Teile im Wert von je etwa der Hälfte der gesamten Liegenschaft. Entscheidungstexte 6 Ob 856/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 856/81 6 Ob 712/87 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 6 Ob 712/87 Vgl auch; Beisatz: Beträgt a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1982

RS OGH 1981/12/23 6Ob842/81, 6Ob658/84

Norm: ABGB §829ABGB §830 B1ABGB §830 B5AußStrG §229
Rechtssatz: Die nacheheliche Aufteilung ist mit der Entscheidung, daß es bei den Miteigentumsverhältnissen an der Liegenschaft zu verbleiben hat, endgültig abgeschlossen. Im Fall einer Feilbietung oder sonstigen Veräußerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft stellt deren Erlös keinen der nachehelichen Aufteilung unterliegenden Vermögenswert gar. Ein künftiger Liegenschaftserlös wäre daher aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.12.1981

RS OGH 1981/9/22 5Ob564/81, 3Ob503/82, 1Ob623/82, 7Ob611/82, 1Ob814/82, 7Ob637/84, 8Ob580/90, 5Ob239

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Ein chronisches Leiden eines Miteigentümers kann kein Teilungshindernis sein. Nur in jenen Ausnahmefällen, in denen dem Tode nahe Personen übersiedelt werden müssten, gebietet die natürliche menschliche Rücksichtnahme die Aufschiebung des Teilungsausspruches. Entscheidungstexte 5 Ob 564/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 5 Ob 564/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1981

TE OGH 1981/9/16 6Ob680/81

Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12. Juni 1978 geschieden. Mit der am 19. Juli 1978 beim Bezirksgericht Hietzing eingebrachten Klage begehrt die Klägerin u. a. die urteilsmäßige Feststellung, (a) daß ihr die ausschließlichen Rechte an der von ihr derzeit innegehabten Wohnung in Wien H-Gasse 12/1/5 zustehen, (b) daß diese Wohnung nicht als Ehewohnung zu betrachten ist und (c) daß der Beklagte kein Recht hat, jetzt oder irgendwann über ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1981

RS OGH 1981/4/28 5Ob554/81, 5Ob525/85, 4Ob202/07w

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Ein Teilungshindernis liegt vor, solange sich die Klägerin (Mehrheitseigentümerin) weigert, Auskünfte über von ihr begründete Unterbestandverhältnisse an Wohnungen, die sie im gemeinsamen Haus gemietet hat, zu geben; es nämlich eine Kündigung der Hauptmietverhältnisse gegen die Klägerin nach § 19 Abs 2 Z 10 MG in Frage, wodurch der Verkehrswert des Hauses erhöht wird; auch ist zu klären, ob die Vermietung gegenübe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1981

Entscheidungen 241-270 von 501