Norm
ABGB §830 B2bRechtssatz
Der Betrieb einer Apotheke in Ausübung einer realen Apothekengerechtsame bildet kein dem Anspruch auf Teilung entgegenstehendes Hindernis, weil es sich nicht um ein mit dem Eigentum ( Miteigentum ) an der Liegenschaft verknüpftes Recht handelt, sondern eine Verlegung an einen anderen Standort möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013310Dokumentnummer
JJR_19840404_OGH0002_0030OB00523_8400000_001