RS OGH 1984/4/4 3Ob523/84

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Veröffentlicht am 04.04.1984
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Norm

ABGB §830 B2b

Rechtssatz

Der Betrieb einer Apotheke in Ausübung einer realen Apothekengerechtsame bildet kein dem Anspruch auf Teilung entgegenstehendes Hindernis, weil es sich nicht um ein mit dem Eigentum ( Miteigentum ) an der Liegenschaft verknüpftes Recht handelt, sondern eine Verlegung an einen anderen Standort möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 523/84
    Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 523/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013310

Dokumentnummer

JJR_19840404_OGH0002_0030OB00523_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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