RS OGH 1984/4/4 3Ob523/84

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Veröffentlicht am 04.04.1984
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Norm

ABGB §830 B5
ABGB §831
ABGB §863 EI

Rechtssatz

Ein vertraglicher Ausschluß der Endigung der Eigentumsgemeinschaft kann weder in der Duldung der anderen Anteilseigentümer erblickt werden, daß der Hälfteeigentümer in Ausübung seiner realen Apothekengerechtsame im gemeinsamen Haus die Apotheke betreibt, noch in die Einleitung eines Verfahrens vor dem Außerstreitrichter zur Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache und Festlegung einer Ausgleichszahlung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 523/84
    Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 523/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013363

Dokumentnummer

JJR_19840404_OGH0002_0030OB00523_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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