RS OGH 1984/12/12 3Ob555/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1984
beobachten
merken

Norm

ABGB §830 B2a

Rechtssatz

Wenn derzeit die Grundstückspreise nicht mehr so ansteigen, wie dies vielleicht in früherer Zeit der Fall war, dann kann jeder Teilhaber vom Verkaufserlös, der vielleicht etwas niedriger ausfallen mag, zu den ebenfalls im selben Verhältnis niedrigeren Preis auch ein Ersatzgrundstück erwerben, sodaß sich Nachteil und Vorteil aufheben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 555/84
    Entscheidungstext OGH 12.12.1984 3 Ob 555/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013284

Dokumentnummer

JJR_19841212_OGH0002_0030OB00555_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten