Norm
ABGB §830 B3Rechtssatz
Ein chronisches Leiden eines Miteigentümers kann kein Teilungshindernis sein. Nur in jenen Ausnahmefällen, in denen dem Tode nahe Personen übersiedelt werden müssten, gebietet die natürliche menschliche Rücksichtnahme die Aufschiebung des Teilungsausspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013323Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014