Entscheidungen zu § 1409 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

357 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 357

RS OGH 1982/4/27 2Ob511/81

Norm: ABGB §1409 Ea
Rechtssatz: Haftung auch betreffend die Nebengebühren im Sinne des § 912 ABGB, somit auch für die vom Gläubiger mit der Übergabe vereinbarten Verzugszinsen. Entscheidungstexte 2 Ob 511/81 Entscheidungstext OGH 27.04.1982 2 Ob 511/81 Veröff: HS 13277 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1982

RS OGH 1981/11/6 1Ob727/81, 9ObA131/88

Norm: ABGB §302 BABGB §863 GIABGB §914 IIIbABGB §1151 XIIABGB §1152 AABGB §1155ABGB §1158 IABGB §1162 IVABGB §1409 FAngG §23 Abs3 IIISchSpG §33
Rechtssatz: Auch Arbeitsverhältnisse werden bei Unternehmensübergang grundsätzlich nur dann fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer der Fortsetzung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 727/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1981

TE OGH 1981/11/6 1Ob727/81

Die Klägerinnen sind Töchter des Erstbeklagten; sie sind zu 4/9 und 2/9 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 345 KG V mit dem Haus 1130 Wien F-Gasse 25. Eigentümer des restlichen Drittelanteiles ist auf Grund eines am 7. Juni 1978 mit dem Erstbeklagten abgeschlossen Kaufvertrages die Firma Johann P. Nach Punkt 1 dieses Kaufvertrages kaufte und übernahm die Firma Johann P den Drittelanteil des Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten, mit denen dieser den Liegenschaftsanteil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1981

TE OGH 1981/4/29 1Ob565/81

Der Vater des Beklagten, Johann M, war Eigentümer des geschlossenen Hofes EZ 88 I KG A. Er bürgte im Feber 1971 für eine Darlehensschuld seines Schwiegersohnes David L bei der klagenden Partei, einer Bank, in der Höhe von 120 000 S samt Anhang. Eine Rückzahlung durch David L erfolgte ungeachtet Fälligstellung des Darlehens nicht. Mit Übergabs- und Schenkungsvertrag vom 14. April 1971 übergab Johann M seinem Sohn Mathias M aus dem geschlossenen Hof das Grundstück 216/2 im Ausmaß von ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1981

RS OGH 1981/4/29 1Ob565/81, 2Ob1/95

Norm: ABGB §1409 AABGB §1409 C
Rechtssatz: Eine vorweggenommene Erbteilung führt zum gesetzlichen Schuldbeitritt aller Übernehmer. Da für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Bürgern regelmäßig dessen Vermögen maßgebend ist, haftet der Übernehmer des Vermögens - anders als der eines Unternehmers - unter den weiteren Voraussetzungen des § 1409 ABGB dem durch die Bürgschaft gesicherten Gläubiger (ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung SZ 16/1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1981

RS OGH 1980/3/19 3Ob531/79, 7Ob733/81

Norm: ABGB §1409 Ea
Rechtssatz: Bei der Übertragung des gesamten Vermögens haftet der Übernehmer für sämtliche Schulden des Übergebers ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem übernommenen Vermögen in einem inneren, wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder nicht (SZ 27/255 ua) Entscheidungstexte 3 Ob 531/79 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 531/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1980/3/18 5Ob767/79

Norm: ABGB §1409 C
Rechtssatz: Wenn der Übernehmer der Sohn der Überträgerin ist und damit zu dem auch in § 187 der 3.Teilnov genannten Personenkreis des § 32 KO gehört, rechtfertigt es der dortige Grundgedanke, daß unter nahen Angehörigen die Kenntnis ihrer Vermögensverhältnisse zu vermuten ist, dem Übernehmer die Behauptungslast und Beweislast dafür zuzuweisen, daß ihm die Eigenschaft des übernommenen Einzelgegenstandes als einziges Eigentum ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1980

TE OGH 1979/10/30 1Ob718/79

Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1979

RS OGH 1979/10/30 1Ob718/79, 1Ob635/80, 7Ob676/88 (7Ob677/88), 1Ob521/95, 3Ob165/18p

Norm: ABGB §302 AABGB §1409 C
Rechtssatz: Unter dem Vermögen einer bestimmten Person versteht man die Summe aller ihr zustehenden Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 718/79 Veröff: SZ 52/152 = JBl 1980/479 = NZ 1980,129 1 Ob 635/80 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1979

RS OGH 1979/7/13 1Ob660/79

Norm: ABGB §302 BABGB §1409 C
Rechtssatz: Zum Unternehmen gehören an immateriellen Werten die Firma, ein Mietvertrag für die Geschäftsräume, Kundschaft, Warenzeichen, gewerbliche Muster und Modelle, aber auch Patentrechte. Diese Werte sind zum Teil unmittelbar mit dem Unternehmen verbunden, zum Teil repräsentieren sie aber, wie insbesondere Patentrechte, einen selbständigen Wert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1979

TE OGH 1979/7/13 1Ob660/79

Begründung: Mit von der klagenden Partei, deren Sitz in Liechtenstein ist, am 7. 8. 1974 in Vaduz und vom Beklagten am 14. 8. 1974 in Graz unterfertigten Kaufvertrag verkaufte die klagende Partei als Inhaberin des österreichischen Patentes "Verfahren für Reparaturen von Kaminmauerwerk od. dgl." Klasse 37 a, 12/04, Int. Cl. E 04 f 17/02, österreichische Patentschrift 309.748, einen ideellen Einviertelanteil dieses Patentes, um den Kaufpreis von 149.800 S an den in der Steiermark wohn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1979

RS OGH 1979/6/13 1Ob616/79, 4Ob169/82 (4Ob170/82), 6Ob588/87, 7Ob691/88, 5Ob516/93, 8Ob51/01k, 1Ob30

Norm: ABGB §1409 A
Rechtssatz: Den Beweis für die Höhe der Aktiven, ihren Wert und den Umfang der bereits bezahlten Schulden muss der Unternehmer erbringen, der sich zur Ablehnung weiterer Haftung darauf beruft. Entscheidungstexte 1 Ob 616/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 616/79 Veröff: EvBl 1979/239 S 659 4 Ob 169/82 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1979

RS OGH 1979/6/13 1Ob616/79, 7Ob51/79, 3Ob110/79 (3Ob111/79), 2Ob539/83, 3Ob508/89, 1Ob685/90, 5Ob82/

Norm: ABGB §302 BABGB §1409 C
Rechtssatz: Zur Übertragung des Eigentums an den zum Unternehmen gehörenden Einzelsachen bedarf es der für bewegl. oder unbewegl. Sachen vorgesehenen Rechtsakte. Entscheidungstexte 1 Ob 616/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 616/79 EvBl 1979/239 S 659 7 Ob 51/79 Entscheidungstext OGH 22.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1979

RS OGH 1979/6/13 1Ob616/79

Norm: ABGB §302 BABGB §1409 C
Rechtssatz: Die Haftung des Übernehmers eines Vermögens oder Unternehmens ist von der Übertragung aller Einzelsachen an ihn unabhängig, die Haftung knüpft vielmehr an das Veräußerungsgeschäft an. Entscheidungstexte 1 Ob 616/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 616/79 EvBl 1979/239 S 659 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1979

TE OGH 1979/1/30 5Ob749/78

Die klagende Bank hat 1973 die Anschaffung einer Registrierkasse durch die Mutter des Beklagten dadurch finanziert, daß sie zu Lasten eines ihr gewährten Kredites die Kaufpreisforderung der Verkäuferin einlöste. Die Registrierkasse war für das von der Käuferin damals betriebene - und 1974 von ihr stillgelegte -Kaffeehaus in F bestimmt und fand dort auch Verwendung. Die Käuferin wurde am 20. Dezember 1974 durch ein vom Handelsgericht Wien erlassenes Versäumungsurteil zur Zahlung des da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 1Ob784/80, 1Ob565/81, 1Ob674/83, 1Ob557/83, 2Ob538/83, 6Ob543/86, 6Ob605

Norm: ABGB §431ABGB §1409 A
Rechtssatz: Der Tatbestand der Übernahme eines Vermögens ( oder Unternehmens ) ist erst dann erfüllt, wenn die Übertragung der dazu gehörigen einzelnen Vermögensgegenstände nach den jeweils geltenden sachenrechtlichen Vorschriften vollzogen wurde ( §§ 426 ff ). Für den Bereich der Herrschaft des Eintragungsgrundsatzes ( § 431 ABGB ) bewirkt mangels Vorliegen der normierten Ausnahmen die bloße Übergabe einer Liegensch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 5Ob767/79, 1Ob635/80, 13Os83/93, 5Ob553/93, 1Ob521/95, 1Ob45/01a, 3Ob156

Norm: ABGB §1409 C
Rechtssatz: Unter Vermögen im Sinne § 1409 ABGB ist nicht der objektive Sachbesitzstand des Überträgers zu verstehen, sondern der Inbegriff der in Geld schätzbaren körperlichen und unkörperlichen Güter einer Person, also jene Sachgesamtheit und Rechtsgesamtheit, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung im konkreten Fall als der im wesentlichen gesamte Güterstand des Überträgers anzusehen ist. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 5Ob767/79, 1Ob565/81, 2Ob561/82, 6Ob543/86, 6Ob605/90, 9ObA125/93, 5Ob55

Norm: ABGB §1409 AABGB §1409 CABGB §1409 Ea
Rechtssatz: Das gesetzliche Erfordernis der Zugehörigkeit von Schulden zu einem rechtsgeschäftlich übernommenen Vermögen ist dann entbehrlich, wenn das übernommene Vermögen im wesentlichen das ganze Vermögen des Überträgers darstellte. Entscheidungstexte 5 Ob 749/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 749/78 Veröff: SZ 52/12 = EvBl 197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 5Ob767/79, 5Ob572/83, 2Ob662/86, 5Ob516/93, 5Ob553/93, 1Ob521/95, 1Ob45/

Norm: ABGB §1409 C
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des Tatbestandes Übernahme eines Vermögens nach § 1409 ABGB auf jene rechtsgeschäftlichen Übertragungsfälle, die nur einzelne geldwerte Güter des Überträgers von nicht unbedeutendem wirtschaftlichen Wert zum Gegenstand habe, ist nach dem Regelungszweck der
Norm: nur dann statthaft, wenn dem Erwerber im Zeitpunkt der Übernahme des Gegenstandes bekannt war oder doch nach den besonderen Umständen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 1Ob565/81, 7Ob733/81, 7Ob648/82, 1Ob557/83, 6Ob543/86, 8Ob654/87, 7Ob534

Norm: ABGB §1409 A
Rechtssatz: Zweck des § 1409 ABGB ist es, zu verhüten, dass den Gläubigern durch die Übertragung des (ganzen) Vermögens ihres Schuldners im Wege eines schuldrechtlichen Vertrages unter Lebenden auf eine andere Person ihre bisherige Haftungsgrundlage entzogen wird. Entscheidungstexte 5 Ob 749/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 749/78 Veröff: SZ 52/12 = EvBl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 5Ob767/79, 8Ob29/18z

Norm: ABGB §1409 AABGB §1409 CABGB §1409 Ea
Rechtssatz: Die Haftungsfolgen treten auch ein, wenn unwesentliche Teile des Vermögens des Übertragenden von der Übereignung ausgeschlossen bleiben (arg "Vermögen" statt: ganzes Vermögen). Entscheidungstexte 5 Ob 749/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 749/78 Veröff: EvBl 1979/93 S 290 = JBl 1980,95 = SZ 52/12 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 1Ob616/79, 1Ob565/81, 4Ob71/11m

Norm: ABGB §1409 A
Rechtssatz: Von einer Vermögensübernahme (§ 1409 ABGB) kann erst dann gesprochen werden, wenn das übertragene Vermögen dem exekutiven Zugriff der Gläubiger des Überträgers entzogen ist, ihnen also der Haftungsfonds des Schuldners genommen wurde (so zutreffend Bydlinski in JBl 1971,136). Entscheidungstexte 5 Ob 749/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 749/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78, 2Ob561/82, 6Ob543/86, 7Ob534/88, 6Ob605/90, 13Os83/93, 1Ob521/95, 7Ob274

Norm: ABGB §1409 AABGB §1409 C
Rechtssatz: Durch die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes ändert sich wohl die Zusammensetzung des Vermögens, nicht aber unbedingt auch seine Höhe, denn anstelle des veräußerten Vermögensgegenstandes tritt der Vermögensgegenstand Forderung auf Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bzw der Verkaufserlös. Nur wenn der den Gläubigern zur Verfügung stehende Haftungsfonds, etwa infolge eines unechten, nicht äquiva... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78

Norm: ABGB §1409 CKO §32
Rechtssatz: Die subjektive Voraussetzung für die analoge Anwendung des Haftungstatbestandes Übernahme eines Vermögens nach § 1409 ABGB auf Fälle des rechtsgeschäftlichen Erwerbs von in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht unbedeutenden Einzelgegenständen eines Schuldners ist von dem Gläubiger, der die Haftung des Übernehmers in Anspruch nimmt, zu behaupten und zu beweisen, sofern der Übernehmer nicht zum in § 187 3. Teilno... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78

Norm: ABGB §828ABGB §1409 AABGB §1409 C
Rechtssatz: Für die Haftungsfolgen ( § 1409 ABGB ) bei Übertragung des Anteils eines im Miteigentum von Überträger und Übernehmer stehenden Unternehmens ist ua erforderlich, daß das Unternehmen vorher allein ( zB Pacht, Innengesellschaft, Benützungsvereinbarung ) vom Überträger betrieben und die darauf bezügliche Schuld von ihm begründet wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1979/1/30 5Ob749/78

Norm: ABGB §1409 C
Rechtssatz: Eine Einzelsache, der ein nicht unbedenklicher Wert beizumessen ist, ist kein Vermögen im Sinne § 1409 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 749/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 749/78 Veröff: JBl 1980,95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033181 Dok... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1979

RS OGH 1978/6/22 3AZR832/76

Norm: ABGB §1152 F1ABGB §1409 A
Rechtssatz: Bei der Veräußerung eines Betriebes bleiben Versorgungsanwartschaften bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis gemäß § 613 a Abs 1 BGB fortbesteht. Schuldner der übernommenen Versorgungsanwartschaften wird der Erwerber des Betriebes. Der Veräußerer kann nur noch in den engen Grenzen des § 613 a Abs 2 BGB neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden. European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1978

RS OGH 1977/6/22 1Ob584/77, 1Ob616/79

Norm: ABGB §302 AABGB §302 BABGB §1409 C
Rechtssatz: "Übernahme" ist nach dem Sprachgebrauch des ABGB das Gegenstück zu "Übergeben" ( vgl §§ 315, 425, 1050 ABGB ). Beide Handlungen zusammen ergeben den Tatbestand eines Verfügungsgeschäftes, sodaß der Tatbestand, an welchen die Haftung geknüpft ist, der eines Rechtsgeschäftes und zwar der eines Veräußerungsgeschäftes sein muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1977

RS OGH 1977/5/17 3Ob50/77, 4Ob532/81 (4Ob533/81), 8Ob652/88, 3Ob77/89, 3Ob78/89, 4Ob38/90 (4Ob39/90)

Norm: ABGB §1409 AEO §9 EHGB §25HGB §129 Abs4. HGB §142
Rechtssatz: Mit dem Aktiven gehen auch alle Schulden der OHG auf den Geschäftsübernehmer über. Damit haftet der Geschäftsübernehmer nicht nach § 128 HGB für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der OHG, sondern er wird der eigentliche Schuldner, der selbst zu erfüllen hat. Die Bestimmung des § 129 Abs 4 HGB ist auf den Geschäftsübernehmer nicht anwendbar. Die Geschäftsübernahme nach § 142 H... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1977

RS OGH 1977/3/24 3AZR649/76

Norm: ABGB §1409 AHGB §25
Rechtssatz: Das gleiche gilt nach § 149 BGB, wenn die Betriebsübernahme eine Vermögensübernahme darstellt. Das ist dann anzunehmen, wenn bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die dem Veräußerer bleibenden Vermögenswerte im Verhältnis zu den übertragenen Vermögensteilen unbedeutend sind. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1977:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1977

Entscheidungen 151-180 von 357