Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Zum Unternehmen gehören an immateriellen Werten die Firma, ein Mietvertrag für die Geschäftsräume, Kundschaft, Warenzeichen, gewerbliche Muster und Modelle, aber auch Patentrechte. Diese Werte sind zum Teil unmittelbar mit dem Unternehmen verbunden, zum Teil repräsentieren sie aber, wie insbesondere Patentrechte, einen selbständigen Wert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010027Dokumentnummer
JJR_19790713_OGH0002_0010OB00660_7900000_002