RS OGH 1979/7/13 1Ob660/79

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Veröffentlicht am 13.07.1979
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Norm

ABGB §302 B
ABGB §1409 C

Rechtssatz

Zum Unternehmen gehören an immateriellen Werten die Firma, ein Mietvertrag für die Geschäftsräume, Kundschaft, Warenzeichen, gewerbliche Muster und Modelle, aber auch Patentrechte. Diese Werte sind zum Teil unmittelbar mit dem Unternehmen verbunden, zum Teil repräsentieren sie aber, wie insbesondere Patentrechte, einen selbständigen Wert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010027

Dokumentnummer

JJR_19790713_OGH0002_0010OB00660_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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