RS OGH 1977/3/24 3AZR649/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §1409 A
HGB §25

Rechtssatz

Das gleiche gilt nach § 149 BGB, wenn die Betriebsübernahme eine Vermögensübernahme darstellt. Das ist dann anzunehmen, wenn bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die dem Veräußerer bleibenden Vermögenswerte im Verhältnis zu den übertragenen Vermögensteilen unbedeutend sind.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104208

Dokumentnummer

JJR_19770324_AUSL000_003AZR00649_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten