Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 226;
Rechtssatz: Der Tochter ist das Heiratsgut und dem Sohn die Heiratsausstattung "bei ihrer Verehelichung" zu geben. Aus den Worten "bei ihrer Verehelichung" ist zu schließen, daß von der rechtlichen Verpflichtung zur Bestell... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/14, 225;
Rechtssatz: Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deckung eines bestimmten Aufwandes benötigt oder nicht, ist unmaßgeblich. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für eine Ausstattung oder ein Heiratsgut gegeb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1220;
Rechtssatz: Der Ausstattungsanspruch wird nach dem Tod des einzelnen Dotierungspflichtigen durch erbrechtliche Ansprüche ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X04 Im RIS seit 22.12.2004 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §1220;KOVG 1957 §13 Abs1;
Rechtssatz: Hat die versorgungsberechtigte Kriegerwitwe ihrer Tochter als Abgeltung für die jahrelange, ganztätige Mitarbeit im Geschäft der Eltern eine Wohnung und das Geschäftslokal überlassen und handelt es sich dabei um eine angemessene Gegenleistung, so hat sie keine Verfügung über ihr Vermögen ohne... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §1220;KOVG 1957 §13 Abs1;
Rechtssatz: Der Anspruch der Tochter auf Heiratsgut ist im Falle der Eheschließung vor dem 1. Jänner 1978 nach der alten Rechtslage (§ 1220 ABGB idF vor dem BG BGBl 1977/403 und dem BG BGBl 1970/342) zu beurteilen. Da demnach bei dem im Beschwerdefall gegebenem Sachverhalt die Verpflichtung des Vaters de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §1220;KOVG 1957 §13 Abs1;
Rechtssatz: Zinserträge von einem Kapital sind gem § 13 Abs 1 KOVG erst dann als Einkommen anzurechnen, wenn der Gläubiger rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen kann. (Hinweis auf E vom 23.10.1970, 0863/70, VwSlg 7895 A/1970) Schlagworte Ordentliche Bewirtschaftung Erzie... mehr lesen...