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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Die für den Umfang der Dotierungspflicht maßgebenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotierungspflichtigen sind jene, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation für den Zeitpunkt der Verehelichung anzunehmen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001190.X02Im RIS seit
14.06.1977Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013