Entscheidungen zu § 1220 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 153

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0209

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0204

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer seinem Sohn, der am 11. Oktober 1985 geheiratet hatte, am 30. März 1988 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 130.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Er begründete die Bezahlung im Jahre 1988 damit, daß er im Jahre 1985 ein Kfz angeschafft habe und daher im Zeitpunkt der Heirat seines Sohnes, die überraschend gekommen sei, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0015

Die Beschwerdeführerin beantragte die Berücksichtigung einer ihrer Tochter am 9. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 50.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Ihre Tochter habe am 10. Mai 1985 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil die Forderung erst im Jahre 1987 erhoben worden und eine frühere Hingabe der Heiratsausstattung nicht möglich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0051

Die Beschwerdeführer beantragten die Berücksichtigung einer ihrem Sohn am 1. Dezember 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 150.000,-- (Erstbeschwerdeführer) bzw. S 55.000,-- (Zweitbeschwerdeführerin) als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf den Lohnsteuerkarten für das Jahr 1987. Ihr Sohn habe am 9. Mai 1986 geheiratet. Der Betrag habe der Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens gedient. Das Finanzamt wies die Anträge mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0168

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer an seinen Sohn am 22. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Sein Sohn habe bereits am 12. September 1986 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil sein Sohn im Zeitpunkt der Eheschließung noch studiert habe und sich infolge der Geburt von Zwilli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwingende
Gründe: vorliegen (Hinweis E 1.3.1989, 88/13/0207). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sein. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Fälligkeit des Anspruches auf Heiratsausstattung hängt nicht von einem konkreten Bedarf ab, daher ist auch eine 3 Jahre nach der Eheschließung erfolgte Hausstandsgründung durch eine Tochter unmaßgeblich; ebensowenig vermag die Tatsache, daß die Tochter des St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0168

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0051

Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052 Rechtssatz: Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen ist. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grunde und der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als in jenes, in ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist daher auch kein berechtigter zwingender Grund zur Verlegung der Zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0051

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052
Rechtssatz: Die Bestreitung der Ausstattung aus dem Vermögen (und nicht aus dem laufenden Einkommen) des Steuerflicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0236

Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRK Art8;VwGG §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vereinbarungsgemäße Verlagerung der mit Eheschließung eintretenden Fälligkeit des Ausstattungsanspruches auf einen späteren Zeitpunkt (hier: folgendes Abgabenjahr) erfolgt auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Umstände, die lediglich einer sofortigen Verwendung des Heiratsgutes durch das Kind nach dem Zeitpunkt der Eheschließung entgegenstehen, sind ebensowenig als ausreichender Grund zur zeitlichen Verlagerung der Erfüllung der Verpflichtung nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/12 89/14/0274

Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1987 die Berücksichtigung einer Heiratsausstattung von S 600.000,-- als außergewöhnliche Belastung. Ergänzend legte er Empfangsbestätigungen eines Sohnes und einer Tochter vom 14. Oktober 1987 über je S 300.000,-- vor. Die Eheschließung des Sohnes hat am 5. Juli 1985, die der Tochter am 3. Oktober 1986 stattgefunden. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen mangels engen zeitlichen Zusammenhanges mit den Ehe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1990

RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0274

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 435; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deckun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0243

Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0243

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0191

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 185;
Rechtssatz: Zwangsläufigkeit erstreckt sich auch auf den Zeitpunkt der Zahlung des Heiratsgutes (der Ausstattung). Keine willkürliche Verlegung der Entrichtung in ein späteres (nach dem Kalenderjahr der Eheschließung und damit Fälligk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/7/4 88/11/0192

Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0036

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 410;
Rechtssatz: Die eineinhalb Jahre vor der Eheschließung erfolgte Hingabe einer Heiratsausstattung ist nicht zwangsläufig, wenn mit dem hingegebenen Betrag Möbel angeschafft wurden (Hinweis auf E 22.2.1989, 87/13/0175). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0207

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/18, 305; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deck... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

RS Vwgh 1989/2/22 87/13/0175

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 226;
Rechtssatz: Gem § 1220 ABGB sind, wenn die Braut kein eigenes, zu einem angemessenen Heiratsgut hinlängliches Vermögen besitzt, Eltern oder Großeltern nach der Reihenfolge und nach den Grundsätzen, nach denen sie für den Un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 87/13/0175

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 226;
Rechtssatz: Der Tochter ist das Heiratsgut und dem Sohn die Heiratsausstattung "bei ihrer Verehelichung" zu geben. Aus den Worten "bei ihrer Verehelichung" ist zu schließen, daß von der rechtlichen Verpflichtung zur Bestell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/1/25 88/13/0157

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/14, 225;
Rechtssatz: Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deckung eines bestimmten Aufwandes benötigt oder nicht, ist unmaßgeblich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1989

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für eine Ausstattung oder ein Heiratsgut gegeb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0121

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1986/12/10 84/09/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1220;
Rechtssatz: Der Ausstattungsanspruch wird nach dem Tod des einzelnen Dotierungspflichtigen durch erbrechtliche Ansprüche ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X04 Im RIS seit 22.12.2004 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1986

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