Entscheidungen zu § 1220 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 153

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/17 90/13/0111

Die Beschwerdeführerin beantragte in der Einkommensteuererklärung 1987, einen als Heiratsausstattung an den Sohn Rainer H hingegebenen Geldbetrag von S 100.000,-- als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Im Zuge des vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, daß der Sohn sich am 31. Jänner 1987 verehelicht hatte; die Hingabe des Geldbetrages erfolgte am 29. Dezember 1987. Auf einen entsprechenden Vorhalt gab die Beschwerdeführerin am 22. Februar 198... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.1991

RS Vwgh 1991/10/17 90/13/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Tochter das Geld zu diesem Zeitpunkt dringend zur Deckung eines bestimmten Aufwandes benötigt oder nicht, ist unm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.1991

RS Vwgh 1991/10/17 90/13/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/1 91/14/0019

Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1988 die Berücksichtigung einer seiner Tochter am 1. Dezember 1988 überwiesenen Heiratsausstattung in der Höhe von S 60.000,--. Die Eheschließung hat am 24. November 1987 stattgefunden. Über Ergänzungsauftrag des Finanzamtes brachte der Beschwerdeführer vor, die Verspätung der Dotation habe folgende Ursachen: Er sei bis 30. April 1988 Dienstnehmer gewesen und habe als solcher ein monatliches Einkommen von nur c... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;
Rechtssatz: Zwingende wirtschaftliche
Gründe: , die der Entrichtung des Ausstattungsbetrages im gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt entgegenstehen und den Dotationspflichtigen dazu berechtigen, eine spätere Zahlung des Ausstattungsbetrages oder ratenweise Entrichtung vom Berecht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Umfang der Ausstattungspflicht bemißt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eheschließung des Kindes (Hinweis E 19.12.1990, 90/13/0015). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 88/16/0231

Im Zug polizeilicher und gerichtlicher Ermittlungen gegen die Beschwerdeführerin und deren Ehegatten (in der Folge nur: Ehegatte) kam zutage, die Beschwerdeführerin habe von ihrem Vater (in der Folge nur: Vater) im Jahr 1974 ein bestimmtes Sparbuch mit einer Einlage von 1 Mio S für den Erwerb einer bestimmten bebauten Liegenschaft (in der Folge nur: Liegenschaft) erhalten. Das Sparbuch sei am 12. September 1974 aufgelöst worden. Der darauf befindliche Betrag sei mehrmals umgebucht (Sp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 88/16/0231

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für ein Heiratsgut gegeben sein. Nach stRsp de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0281

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 91/14/0072

Der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer, ein seit 1985 pensionierter Facharzt, zahlte in der Zeit vom 1. März 1988 bis 17. August 1988 an seinen Sohn, der sich am 5. September 1987 in Frankreich verehelicht hatte, unter dem Titel "Heiratsausstattung" Beträge in der Summe von S 470.000,--, die er 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend machte. Als Begründung: für die Zahlung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0281 6 Stammrechtssatz Der für die Bemessung der Ausstattung wahrzunehmende Spielraum ist nach stRsp des VwGH in Anlehnung an die Judikatur der Zivilgerichte so auszufüllen, daß die Verpflichtung vermögensloser Väter idR mi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0281 8 Stammrechtssatz Für den gesetzlichen Ausstattungsanspruch ist es unmaßgeblich, welche Leistungen aus diesem Titel von den Eltern einem anderen Kind erbracht wurden. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/05/14 90/14/0281

Rechtssatz: Der für die Bemessung der Ausstattung wahrzunehmende Spielraum ist nach stRsp des VwGH in Anlehnung an die Judikatur der Zivilgerichte so auszufüllen, daß die Verpflichtung vermögensloser Väter idR mit 25 bis 30 Prozent des Einkommens angesetzt wird (Hinweis E 23.9.1975, 33/75, VwSlg 4889 F/1975; E 14.3.1978, 20/58, ÖStZB 1978/211; E 1.12.1982, 81/13/0089, ÖStZB 1983/234). Im RIS seit 14.05.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 14.05.1991

RS VwGH Erkenntnis 1991/05/14 90/14/0281

Rechtssatz: Für den gesetzlichen Ausstattungsanspruch ist es unmaßgeblich, welche Leistungen aus diesem Titel von den Eltern einem anderen Kind erbracht wurden. Im RIS seit 14.05.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0281

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §106;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Braut kein Heiratsgut von ihren Eltern erhält, erhöht den gesetzlichen Ausstattungsanspruch des Sohnes nicht; er führt auch nicht zu einer das gesetzliche Ausmaß übersteigenden Pflicht zur Ausstattung des Soh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/14/0279

Der Beschwerdeführer betreibt einen Maschinenbau und bezieht daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Sein Sohn heiratete am 9. Mai 1987. Er bezahlte ihm im Dezember 1988 einen Ausstattungsbetrag von S 150.000,--. Die Aufwendung hiefür machte er in der Einkommensteuererklärung für 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Bezahlung mehr als eineinhalb Jahre nach der Eheschließung begründete er mit Kapitalmangel infolge außergewöhnlicher ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dotationspflichtigen gegen den Ausstattungsberechtigten ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Abgabepflichtige Umstände, die an sich geeignet wären, die Zwangsläufigkeit verspäteter Hingabe des Ausstattungsbetrages zu begründen, so ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 88/13/0195

Der Beschwerdeführer ist bei der X-Bank als technischer Abteilungsleiter beschäftigt. Mit Antrag vom 16. Oktober 1987 machte er beim Finanzamt die Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn in Höhe von S 150.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG geltend. Sein Sohn habe sich am 4. September 1987 verehelicht. Eine Bestätigung des Sohnes über den Empfang der Heiratsausstattung war dem Antrag angeschlossen. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer als "Bestätig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/13/0290

Der Beschwerdeführer, ein Tierarzt, gewährte seinem Sohn im Jahre 1986 anläßlich dessen Verehelichung am 15. Mai einen Betrag im Höhe von S 150.000,-- als Heiratsausstattung. Die aus diesem Grund geltend gemachte außergewöhnliche Belastung kam auf Grund der für 1986 geltenden Rechtslage (§ 34 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1972 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 587/83) nicht zum Zug. Am 10. September 1987 zahlte der Beschwerdeführer seinem Sohn einen (weiteren) Betrag von S 25... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: In der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Hingabe einer Heiratsausstattung kann keine Vertragsgestaltung unter nahen Angehörigen ange... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, es sei denn, es wäre nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: Wird die Heiratsausstattung aus Mitteln hingegeben, die der Steuerpflichtige schon vor dem Jahr der Hingabe angespart hat, so stellt die Hingabe keine außergewöhnliche Belastung dar (Hinweis E 12.4.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Damit Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen iSd EStG 1972 anzusehen sind, muß das Merkmal der Zwangsläufigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Heiratsausstattung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt (im Jahr) der Verehelichung wesentlich und hat diese Bemessung grundsätzlich mit 25 % bis 30 % des Einkommens des StPfl zu erfolgen. Es besteht keine Verpflichtung aus rechtlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0209

Der Beschwerdeführer, der einen Gewerbebetrieb unterhält, machte für das Jahr 1987 die Leistung eines Heiratsgutes von S 100.000,-- an eine Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Einkommensteuerbescheid für 1987 berücksichtigte diese außergewöhnliche Belastung. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid für 1987 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung ihres Aufsichtsrechts auf, und zwar im wesentlichen deshal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

Entscheidungen 91-120 von 153