RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0019

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1221;
EStG 1972 §34 Abs1;

Rechtssatz

Zwingende wirtschaftliche Gründe, die der Entrichtung des Ausstattungsbetrages im gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt entgegenstehen und den Dotationspflichtigen dazu berechtigen, eine spätere Zahlung des Ausstattungsbetrages oder ratenweise Entrichtung vom Berechtigten zu verlangen, können in der Liquiditätslage des Ausstattungspflichtigen gelegen sein (Hinweis E 16.4.1991, 90/14/0279 und Hinweis E 12.6.1990, 89/14/0274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140019.X03

Im RIS seit

01.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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