Entscheidungen zu § 1220 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 153

RS Vwgh 1992/9/22 90/14/0276

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/5 91/13/0080

Der Beschwerdeführer machte in der Einkommensteuererklärung für 1987 eine Heiratsausstattung in Höhe von S 100.000,--, die er seiner Tochter Melitta anläßlich ihrer Verehelichung am 2. Oktober 1987 gegeben hatte, als außergewöhnliche Belastung geltend. Da dem Finanzamt die Hingabe des Heiratsgutes nicht entsprechend nachgewiesen schien, wurde der angeführte Betrag im Einkommensteuerbescheid 1987 nicht berücksichtigt. Nach einem längeren Berufungsverfahren wurde der gegen den Einko... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.08.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/5 91/13/0156

In gleichzeitig eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsanträgen für das Kalenderjahr 1987 wurden Aufwendungen des Erstbeschwerdeführers von S 340.000,-- bzw. der Zweitbeschwerdeführerin von S 60.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, die den Beschwerdeführern jeweils durch die Hingabe eines Heiratsgutes an ihre Tochter Doris erwachsen waren. Nach den Anträgen bzw. deren Beilagen hatte die Tochter am 7. November 1986 geheiratet; das Heiratsgut wurde am 15. Oktober 1987 hing... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.08.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/5 91/13/0096

Mit einem Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Jahr 1988 beantragte der Beschwerdeführer, ein seinem Sohn E hingegebenes "Heiratsgut" in Höhe von S 140.000,-- als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag ging hervor, daß die Verehelichung des Sohnes am 4. Dezember 1986 erfolgte und daß das "Heiratsgut" in vier Teilbeträgen zu S 30.000,-- am 12. September 1988, 5. Oktober 1988, 5. Dezember 1988 und 15. Dezember 1988 sowie einem Teilbetrag von S 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0156

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Toch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Zeigt der Abgabepflichtige
Gründe: für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0080

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Wurde das zustehende Ausmaß der Heiratsausstattung bereits durch Hingabe eines entsprechenden Betrages befriedigt, ist der Dotationsanspruch der Tochter iSd der Bestimmungen der §§ 1220 ff ABGB erloschen. Weitere Zuwendungen stellen damit von vornherein keine - unter dem Gesicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/14/0279 2 Stammrechtssatz Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dota... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0156

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Ehes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0156

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0157
Rechtssatz: Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0156

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1125;ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0157
Rechtssatz: Ein allfälliger "Zinsvorteil" im Vermögen des Dotationspflichtigen stellt keinen einen Zahlungsaufschub rechtfertigenden Grund dar, zum... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 89/14/0213

Die Beschwerdeführerin begehrte unter anderem aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 70.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe sie am 6. November 1987 ihrer Tochter, welche am 3. Oktober 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar übergeben. Die Bezahlung sei deshalb erst ca ein Jahr nach der Eheschließung erfolgt, weil die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Eheschließung nicht in der Lage gewesen sei, das Heirats... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 4 Stammrechtssatz Der Umfang der Ausstattungspflicht bemißt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eheschließung des Kindes (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 696;
Rechtssatz: Ist ein AbgPfl aufgrund seiner Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Verehelichung seines Kindes nicht in der Lage, ein Heiratsgut hinzugeben, so läßt dieser Umstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu könne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 89/14/0104

Der Beschwerdeführer begehrte aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 200.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe er am 15. September 1987 seiner Tochter, welche am 23. März 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar hingegeben. Die Zahlung sei deshalb erst rund eineinhalb Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil er im Jahr 1986 auf Grund anderer Verpflichtungen (Anschluß seines Hauses an das Fernwärmenetz mit gle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 89/14/0104

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 89/14/0104

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 89/14/0104

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/14 89/14/0079

Der Beschwerdeführer begehrte aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 300.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe er am 30. Dezember 1987 seiner Tochter, welche am 17. Juli 1985 geheiratet habe, als Heiratsgut auf deren Bankkonto überwiesen. Die Zahlung sei deshalb erst zirka zweieinhalb Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil die Tochter in Unkenntnis der Rechtslage, daß ihr ein Heiratsgut zustehe, die Hingabe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.1992

RS Vwgh 1992/1/14 89/14/0079

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/5 91/13/0040

Die Beschwerdeführerin machte mit Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Kalenderjahr 1988 die im Zeitraum Jänner bis Juli 1988 getätigte Hingabe eines Heiratsgutes in Höhe von S 50.000,-- an ihre Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Tochter hatte am 30. Mai 1986 geheiratet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem geltend gemachten Betrag die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung versagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.12.1991

RS Vwgh 1991/12/5 91/13/0040

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/21 91/13/0016 1 Stammrechtssatz AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/21 91/13/0016

Der Beschwerdeführer bezog im Jahre 1988 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch solche aus selbständiger Arbeit, deretwegen er auch zur Einkommensteuer veranlagt wurde. Er machte für das Jahr 1988 sowohl in seiner Einkommensteuererklärung als auch durch einen Lohnsteuerfreibetragsantrag die Hingabe eines Heiratsgutes in Höhe von S 170.000,-- an seine Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Seine Tochter hatte am 30. Mai 1986 geheiratet. In beiden Fällen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/21 91/13/0071

Die Beschwerdeführerin machte für das Kalenderjahr 1987 einen Betrag von S 459.384,-- als außergewöhnliche Belastung geltend, der sich aus der Hingabe eines in vier Teilraten vom 31. August 1987 bis zum 30. November 1987 geleisteten Heiratsgutes (Ausstattung) an ihren am 31. Jänner 1986 verehelichten Sohn im Betrag von S 300.000,-- und aus der Bezahlung von S 159.384,-- als Benützungsentgelt für die Familiengrabstelle im Friedhof Mauer zusammensetzt. Mit dem im Instanzenzug ergang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1991

RS Vwgh 1991/11/21 91/13/0016

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0031
Rechtssatz: AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Bel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1991

RS Vwgh 1991/11/21 91/13/0071

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist (hier: insb zur Frage der Zwangsläufigkeit der Zahlung in einem späte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1991

Entscheidungen 61-90 von 153