Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergew... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 22. Dezember 1987 schenkte der Vater des Beschwerdeführers dem Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ 605, KG X mit dem Haus H-Gasse 36/L-Gasse 72. Im Punkt "Zehntens" des Notariatsaktes heißt es: "Diese Schenkung erfolgt mit Rücksicht darauf, daß der Geschenknehmer am 17. Dezember 1987 geheiratet hat und dient zur Bestellung eines Heiratsgutes im Sinne des § 3 Abs. 5 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (...) in der derzeit geltenden Fassung." ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1220;ErbStG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 88/16/0231 1 Stammrechtssatz Wenngleich die Eigenschaft eines Heiratsgutes nicht verloren geht, wenn dieses nicht - wie das Gesetz es als Regelfall hinstellt - bei der Verehelichung (§ 1220 ABGB), sondern erst später hingegeben wird, so muß doch zur Zeit de... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 die Anerkennung eines Betrages von 150.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs 1 EStG 1972, weil sie diesen ihrer Tochter, die am 28. Juni 1986 geheiratet hatte, als Heiratsgut am 4. September 1988 bar übergeben hatte. Diese Zahlung sei deshalb mehr als zwei Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil die Tochter das Heiratsgut erst im Juni 1988 (richtig wohl: am 12. August 1988), a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0156 E 5. August 1992 RS 4 Stammrechtssatz Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidmung für die Ausstattung der ehelichen W... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in der Einkommensteuererklärung für 1987 eine Heiratsausstattung in Höhe von S 100.000,--, die er seiner Tochter Melitta anläßlich ihrer Verehelichung am 2. Oktober 1987 gegeben hatte, als außergewöhnliche Belastung geltend. Da dem Finanzamt die Hingabe des Heiratsgutes nicht entsprechend nachgewiesen schien, wurde der angeführte Betrag im Einkommensteuerbescheid 1987 nicht berücksichtigt. Nach einem längeren Berufungsverfahren wurde der gegen den Einko... mehr lesen...
In gleichzeitig eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsanträgen für das Kalenderjahr 1987 wurden Aufwendungen des Erstbeschwerdeführers von S 340.000,-- bzw. der Zweitbeschwerdeführerin von S 60.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, die den Beschwerdeführern jeweils durch die Hingabe eines Heiratsgutes an ihre Tochter Doris erwachsen waren. Nach den Anträgen bzw. deren Beilagen hatte die Tochter am 7. November 1986 geheiratet; das Heiratsgut wurde am 15. Oktober 1987 hing... mehr lesen...
Mit einem Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Jahr 1988 beantragte der Beschwerdeführer, ein seinem Sohn E hingegebenes "Heiratsgut" in Höhe von S 140.000,-- als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag ging hervor, daß die Verehelichung des Sohnes am 4. Dezember 1986 erfolgte und daß das "Heiratsgut" in vier Teilbeträgen zu S 30.000,-- am 12. September 1988, 5. Oktober 1988, 5. Dezember 1988 und 15. Dezember 1988 sowie einem Teilbetrag von S 2... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Toch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Zeigt der Abgabepflichtige
Gründe: für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Wurde das zustehende Ausmaß der Heiratsausstattung bereits durch Hingabe eines entsprechenden Betrages befriedigt, ist der Dotationsanspruch der Tochter iSd der Bestimmungen der §§ 1220 ff ABGB erloschen. Weitere Zuwendungen stellen damit von vornherein keine - unter dem Gesicht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/14/0279 2 Stammrechtssatz Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dota... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Ehes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidm... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1125;ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Ein allfälliger "Zinsvorteil" im Vermögen des Dotationspflichtigen stellt keinen einen Zahlungsaufschub rechtfertigenden Grund dar, zum... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte unter anderem aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 70.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe sie am 6. November 1987 ihrer Tochter, welche am 3. Oktober 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar übergeben. Die Bezahlung sei deshalb erst ca ein Jahr nach der Eheschließung erfolgt, weil die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Eheschließung nicht in der Lage gewesen sei, das Heirats... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 4 Stammrechtssatz Der Umfang der Ausstattungspflicht bemißt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eheschließung des Kindes (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696;
Rechtssatz: Ist ein AbgPfl aufgrund seiner Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Verehelichung seines Kindes nicht in der Lage, ein Heiratsgut hinzugeben, so läßt dieser Umstand ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu könne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 200.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe er am 15. September 1987 seiner Tochter, welche am 23. März 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar hingegeben. Die Zahlung sei deshalb erst rund eineinhalb Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil er im Jahr 1986 auf Grund anderer Verpflichtungen (Anschluß seines Hauses an das Fernwärmenetz mit gle... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:198... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 300.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe er am 30. Dezember 1987 seiner Tochter, welche am 17. Juli 1985 geheiratet habe, als Heiratsgut auf deren Bankkonto überwiesen. Die Zahlung sei deshalb erst zirka zweieinhalb Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil die Tochter in Unkenntnis der Rechtslage, daß ihr ein Heiratsgut zustehe, die Hingabe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte mit Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Kalenderjahr 1988 die im Zeitraum Jänner bis Juli 1988 getätigte Hingabe eines Heiratsgutes in Höhe von S 50.000,-- an ihre Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Tochter hatte am 30. Mai 1986 geheiratet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem geltend gemachten Betrag die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung versagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich d... mehr lesen...