RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0080

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Wurde das zustehende Ausmaß der Heiratsausstattung bereits durch Hingabe eines entsprechenden Betrages befriedigt, ist der Dotationsanspruch der Tochter iSd der Bestimmungen der §§ 1220 ff ABGB erloschen. Weitere Zuwendungen stellen damit von vornherein keine - unter dem Gesichtspunkt des § 34 EStG 1972 zu würdigende - Heiratsausstattung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130080.X01

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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