RS VwGH Erkenntnis 1991/05/14 90/14/0281

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Rechtssatz

Der für die Bemessung der Ausstattung wahrzunehmende Spielraum ist nach stRsp des VwGH in Anlehnung an die Judikatur der Zivilgerichte so auszufüllen, daß die Verpflichtung vermögensloser Väter idR mit 25 bis 30 Prozent des Einkommens angesetzt wird (Hinweis E 23.9.1975, 33/75, VwSlg 4889 F/1975; E 14.3.1978, 20/58, ÖStZB 1978/211; E 1.12.1982, 81/13/0089, ÖStZB 1983/234).

Im RIS seit
14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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