RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1221;
BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs2;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Behauptet der Abgabepflichtige Umstände, die an sich geeignet wären, die Zwangsläufigkeit verspäteter Hingabe des Ausstattungsbetrages zu begründen, so ist es Sache der Abgabenbehörde, den Abgabenpflichtigen zum Nachweis dieser Umstände aufzufordern, sofern er nicht bereits von sich aus entsprechende Beweismittel vorgelegt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140279.X03

Im RIS seit

16.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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