RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0243

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB;
EStG 1972;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;

Rechtssatz

Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen hat, keinem Beruf nachgehen kann, nach deren Ehescheidung (§55a EheG) und Abgabe eines Unterhaltsverzichtes gegen eine Abfindungsbetrag (zum Wiederaufleben der Unterhaltspflicht Hinweis auf E 4.7.1989, 88/11/0192)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140243.X04

Im RIS seit

30.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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