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L37292 Wasserabgabe KärntenNorm
ABGB;Rechtssatz
Der Anschlusszwang an eine Gemeindewasserversorgungsanlage kann nur gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Pächter eines bebauten Grundstückes ausgesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001253.X01Im RIS seit
01.07.2002