RS Vwgh 1986/12/10 84/09/0150

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1220;

Rechtssatz

Der Ausstattungsanspruch wird nach dem Tod des einzelnen Dotierungspflichtigen durch erbrechtliche Ansprüche ersetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X04

Im RIS seit

22.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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