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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Unter "Vermögen" iSd § 1220 ABGB ist auch ein Arbeitseinkommen zu verstehen, das nicht nur zur Bestreitung des eigenen anständigen Unterhaltes des Vaters und seiner Familie ausreicht, sondern ihm bei sparsamer Lebensführung auch ermöglicht, der Tochter eine Aussteuer daraus zu bestreiten.Unter "Vermögen" iSd Paragraph 1220, ABGB ist auch ein Arbeitseinkommen zu verstehen, das nicht nur zur Bestreitung des eigenen anständigen Unterhaltes des Vaters und seiner Familie ausreicht, sondern ihm bei sparsamer Lebensführung auch ermöglicht, der Tochter eine Aussteuer daraus zu bestreiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958002489.X03Im RIS seit
21.10.1960Zuletzt aktualisiert am
23.11.2016