RS Vwgh 1986/12/10 84/09/0150

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §1220;
KOVG 1957 §13 Abs1;

Rechtssatz

Hat die versorgungsberechtigte Kriegerwitwe ihrer Tochter als Abgeltung für die jahrelange, ganztätige Mitarbeit im Geschäft der Eltern eine Wohnung und das Geschäftslokal überlassen und handelt es sich dabei um eine angemessene Gegenleistung, so hat sie keine Verfügung über ihr Vermögen ohne zureichenden Grund iSd o.a. RSpr. getroffen, wenn sie dafür keinen Mietzins begehrt hat.

Schlagworte

Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X03

Im RIS seit

22.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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