RS Vwgh 1986/12/10 84/09/0150

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §1220;
KOVG 1957 §13 Abs1;

Rechtssatz

Zinserträge von einem Kapital sind gem § 13 Abs 1 KOVG erst dann als Einkommen anzurechnen, wenn der Gläubiger rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen kann. (Hinweis auf E vom 23.10.1970, 0863/70, VwSlg 7895 A/1970)

Schlagworte

Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X02

Im RIS seit

22.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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