Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung eines Betrages von 15.554.58 S mit nachstehender Begründung: Die Fabriksanlage der beklagten Partei sei während des Krieges von der deutschen Wehrmacht für Rüstungszwecke beschlagnahmt und für Panzerfertigung und -reparatur verwendet worden. Die klagende Partei habe im Auftrag des Heeresbauamtes Ausbesserungsarbeiten an der zu dieser Fabrik gehörigen Schleppgeleiseanlage und damit verbundene Pflasterungsa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041
Rechtssatz: Ein Versionsanspruch nach § 1041 ABGB setzt voraus, dass ein Vertrag oder vertragsähnliches Verhältnis zwischen dem Verwendungskläger und einem Dritten zur Beurteilung des Rechtsfalles nicht herangezogen werden kann, außer wenn der Dritte wirtschaftlich keine selbständige Rolle spielt, im Interesse des Versionsbeklagten handelt und ökonomisch nur Durchgangsstation ist, wie zB ein Strohmann. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIeABGB §1041 B2
Rechtssatz: Der verdrängte Mieter kann vom verdrängenden Inhaber des Mietgegenstandes keine Entschädigung gem. § 1041 ABGB. verlangen, da ihm am Bestandgegenstand kein dingliches Recht zusteht. Entscheidungstexte 2 Ob 449/52 Entscheidungstext OGH 05.01.1952 2 Ob 449/52 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B43. RStG §10
Rechtssatz: Der geschädigte Eigentümer haftet über den Rahmen der von ihm gemäß § 10 Abs 1 lit a 3. RStG übernommenen Pfandrechte hinaus nicht als Personalschuldner. Auch auf § 1041 ABGB kann die Haftung für ein zur Beseitigung von Bombenschäden aufgenommenes Darlehen nicht gestützt werden, weil nicht das Darlehen, sondern die mit dessen Hilfe vorgenommenen Arbeiten zum Nutzen des geschädigten Eigentümers verwende... mehr lesen...
Der Beklagte, der Eigentümer der EZ. 662 Grundbuch T. war, wollte diese Liegenschaft verkaufen. Von diesen Verkaufsabsichten hat auch Franz Sch. erfahren, der selbst dieses Grundstück erwerben wollte. Als dem Franz Sch. bekannt wurde, daß es sich um ein größeres Grundstück handelt, als er selbst zu erwerben in der Lage wäre, traf er mit dem Beklagten eine Vereinbarung, wonach ihm dieser mit einem Anbot von 24 S pro m2 bis 1. März 1949 im Wort blieb und Franz Sch. berechtigt sein sollt... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen schuldet die beklagte Partei der klagenden Partei für gelieferte Braunkohle 250.96 S und an Kosten für rechtsfreundliche Informationen und Mahnung 6.04 S. Das Erstgericht wies die Klage zunächst mit Urteil vom 15. April 1948 ab. Das Berufungsgericht änderte mit Urteil vom 18. Juni 1948 diese Entscheidung dahin ab, daß es der Klage mit der Begründung: stattgab, der klagenden Partei sei im Bezugschein des Wirtschaftsamtes der Auftrag erteilt worden, vier Tonnen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B1ABGB §1151
Rechtssatz: Aus einem während des ns - Regimes vom Oberbürgermeister einer Stadt erteilten Auftrag zur Behebung von Kriegsschäden wurde die Gemeinde unmittelbar verpflichtet, wenn der Auftrag keinerlei Hinweis darauf enthielt, daß er namens des Deutschen Reiches erteilt werde, mag auch dem Vertragspartner bekannt gewesen sein, daß der Oberbürgermeister zugleich Leiter der Sofortmaßnahmen nach der achtzehnten Anordn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041NSG HauptstückXIV AbschnIII Z8 Abs5 C4WohnungsanforderungsG §1 Abs1
Rechtssatz: Hat die Verwaltungsbehörde bei Erteilung der vorläufigen Benützungsbewilligung der Möbel kein Entgelt festgesetzt, so muß angenommen werden, daß sie die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im Auge hatte. Das Gericht kann ein Benützungsentgelt weder festsetzen, noch zusprechen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B1ABGB §1306a
Rechtssatz: Haben Organe eines schwer bombenbeschädigten Wiener Spitales unmittelbar nach den Kampfhandlungen im Jahre 1945 ein Eisenwarengeschäft, Hausgerätegeschäft und Küchengerätegeschäft im Einvernehmen mit dem Bezirksbürgermeister gewaltsam geöffnet und unter Zusicherung künftiger Bezahlung Waren entnommen, um das Spital in betriebsfähigen Zustand zu bringen, so liegt eine Notstandshandlung im Sinne des § 13... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte von der Republik Österreich die Bezahlung ihrer Restforderung, die sie aus von ihr durchgeführten Luftschutzbauarbeiten ableitete, die das Deutsche Reich bestellt und vereinbarungsgemäß auch zu zahlen hatte. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Berufungsg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1
Rechtssatz: Die Verwendungsklage hat ergänzende, nicht subsidiäre Funktion. Entscheidungstexte 1 Ob 471/49 Entscheidungstext OGH 08.03.1950 1 Ob 471/49 Veröff: SZ 23/53 1 Ob 504/52 Entscheidungstext OGH 09.09.1952 1 Ob 504/52 3 Ob 596/54 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C4
Rechtssatz: Der Eigentümer eines Kraftwagens, der von einer Besatzungsmacht einem Dritten zur Benützung überlassen wurde, kann nach Rückstellung des Kraftwagens von dem Benützer eine Entschädigung für die Benützung begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 162/49 Entscheidungstext OGH 28.09.1949 3 Ob 162/49 Veröff: JBl 1950,38 = EvBl 1950/484 S 474 ... mehr lesen...
Die Deutsche Reichsbahn bestellte zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes bei der Klägerin die Ausführung von Tiefbauarbeiten an Eisenbahnanlagen, die sich auf österreichischem Gebiet befanden und nach der Befreiung Österreichs von der Republik Österreich benützt wurden. Die Klägerin begehrt von der Republik Österreich die Bezahlung des vereinbarten und angemessenen Preises im restlichen Betrage von 448.549.89 S. Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Ans... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B1
Rechtssatz: 1. Die Republik Österreich ist Eigentümerin der österreichischen Staatsbahnen. Das Bahnvermögen war zur Zeit der Entziehung durch das Deutsche Reich ihr Eigentum; die Ausübung ihrer Eigentumsrechte war durch Gewalt unmöglich gemacht worden. Durch die Befreiung erlangte die Republik Österreich volle Verfügung über ihr Eigentumsrecht. 2. Die von der Deutschen Reichsbahn bei einem Unternehmen bestellten Tiefbauarb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3RatenG §2
Rechtssatz: Wenn der Händler, der eine Sache gegen Raten verkauft und an dieser sich das Eigentumsrecht vorbehalten hat, den Erlös der infolge Abirrung einer Exekution zwangsweise versteigerten Sache vom betreibenden Gläubiger zurückfordert, so kann ihm von diesem nicht eingewendet werden, daß er die vom Käufer bezahlten Raten samt Zinsen zurückzuzahlen habe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3ABGB §1295ABGB §1358
Rechtssatz: Ein Hypothekargläubiger, der aus dem Meistbote nicht zum Zuge gelangte, weil daraus die Gebühr für die Übertragung der Liegenschaft vom früheren Eigentümer als Verkäufer für die Verpflichtung als Erwerber vorzugsweise befriedigt wurde, kann gegen den gemäß dem § 68 GebG für die Gebühren haftbaren früheren Eigentümer aus dem Grunde allein, weil dieser die Bezahlung der zunächst ihm vorgeschrieb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5
Rechtssatz: Dem Eigentümer einer Garage, der einen mit Eigentumsvorbehalt verkauften Kraftwagen im Auftrage des Käufers in Verwahrung und Ausbesserung genommen hat, steht gegen den Verkäufer kein Anspruch nach § 1041 ABGB auf Ersatz der Garagierungsgebühr und Ausbesserungskosten zu. Entscheidungstexte 1 Ob 610/35 Entscheidungstext OGH 04.09.1935 1 Ob 610/35 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 BABGB §1041 B3EO §37 B
Rechtssatz: Dem Eigentümer von Sachen, die beim Verpflichteten gefpändet wurden, steht nach deren Versteigerung gegen den betreibenden Gläubiger, der aus dem Erlöse Befriedigung erlangt hat, der Anspruch auf Herausgabe des betreffenden Erlöses zu. Entscheidungstexte 2 Ob 296/34 Entscheidungstext OGH 24.05.1934 2 Ob 296/34 SZ 16/114 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3EO §156 IVE
Rechtssatz: Der Ersteher erwirbt die Liegenschaft in dem Zustande, in dem sie sich im Zeitpunkte des Zuschlages befindet, um das Meistbot. Für Werterhöhungen, die zwischen Versteigerung und Zuschlag eingetreten sind, hat er nicht Ersatz zu leisten. Entscheidungstexte 3 Ob 125/34 Entscheidungstext OGH 27.02.1934 3 Ob 125/34 SZ 16/44 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3EO §222 c
Rechtssatz: Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben. Entscheidungstexte 1 Ob 339/30 Entscheidungstext OGH 23.04.1930 1 Ob 339/30 SZ 12/87 6 Ob 620/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 D2ABGB §834ABGB §839 BABGB §1041 C1
Rechtssatz: Besondere Abmachungen ausgenommen, kann kein Miteigentümer vom anderen deshalb eine Vergütung fordern, weil dieser einen größeren Teil der gemeinsamen Sache benützte, als der Quote seines Miteigentums entsprach. Entscheidungstexte 4 Ob 36/30 Entscheidungstext OGH 04.02.1930 4 Ob 36/30 Veröff: SZ 12/39 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2ABGB §1431
Rechtssatz: Keine Bereicherungsklage des vom Pächter im Einverständnis mit dem Verpächter zu Bauführungen am Pachtgegenstande bestellten Baumeisters auf Zahlung des Ausfalles an Entgelt, den der Baumeister durch den Ausgleich des Pächters erleidet. Entscheidungstexte 2 Ob 1176/29 Entscheidungstext OGH 07.01.1930 2 Ob 1176/29 Veröff: SZ 12/7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3EO §231
Rechtssatz: Sind dem Verpflichteten nicht gehörige Sachen als Zubehör einer Liegenschaft versteigert worden, so steht dem Eigentümer die Verwendungsklage gegen die Gläubiger, die infolgedessen mehr erhalten haben, auch zu, wenn er seine Ansprüche bei der Meistbotsverteilungstagsatzung vergeblich geltend gemacht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 857/29 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A2
Rechtssatz: Der Patient, der von einem Arzt im Auftrage eines Dritten behandelt wird, haftet dem Arzte für die Entlohnung nach § 1041 ABGB, mag auch der Dritte sich zur Zahlung verpflichtet haben. Entscheidungstexte 3 Ob 182/27 Entscheidungstext OGH 09.03.1927 3 Ob 182/27 Veröff: SZ 9/225 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6
Rechtssatz: Wenn die verwendete Sache (gleichgültig, ob vertretbar oder nicht vertretbar) verbraucht wurde, so besteht nach § 1041 ABGB kein Anspruch auf Naturalersatz, sondern bei gutem Glauben des Verbrauchenden nur auf Ersatz desjenigen Wertes, den die Sache für ihn hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 318/25 Entscheidungstext OGH 22.04.1925 2 Ob 318/25 Veröff: SZ 7/... mehr lesen...