RS OGH 1935/9/4 1Ob610/35

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Veröffentlicht am 04.09.1935
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Norm

ABGB §1041 B5

Rechtssatz

Dem Eigentümer einer Garage, der einen mit Eigentumsvorbehalt verkauften Kraftwagen im Auftrage des Käufers in Verwahrung und Ausbesserung genommen hat, steht gegen den Verkäufer kein Anspruch nach § 1041 ABGB auf Ersatz der Garagierungsgebühr und Ausbesserungskosten zu.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 610/35
    Entscheidungstext OGH 04.09.1935 1 Ob 610/35
    Veröff: SZ 18/119

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0025318

Dokumentnummer

JJR_19350904_OGH0002_0010OB00610_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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