Norm
ABGB §1041 B5Rechtssatz
Dem Eigentümer einer Garage, der einen mit Eigentumsvorbehalt verkauften Kraftwagen im Auftrage des Käufers in Verwahrung und Ausbesserung genommen hat, steht gegen den Verkäufer kein Anspruch nach § 1041 ABGB auf Ersatz der Garagierungsgebühr und Ausbesserungskosten zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0025318Dokumentnummer
JJR_19350904_OGH0002_0010OB00610_3500000_001