Norm
ABGB §1041Rechtssatz
Hat die Verwaltungsbehörde bei Erteilung der vorläufigen Benützungsbewilligung der Möbel kein Entgelt festgesetzt, so muß angenommen werden, daß sie die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im Auge hatte. Das Gericht kann ein Benützungsentgelt weder festsetzen, noch zusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0038430Dokumentnummer
JJR_19500830_OGH0002_0010OB00558_4900000_001