Norm
ABGB §1041 B3Rechtssatz
Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben.Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach Paragraph 222, Absatz 4, EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0003612Im RIS seit
23.04.1930Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023