Norm
ABGB §1041 C4Rechtssatz
Der Eigentümer eines Kraftwagens, der von einer Besatzungsmacht einem Dritten zur Benützung überlassen wurde, kann nach Rückstellung des Kraftwagens von dem Benützer eine Entschädigung für die Benützung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0025204Dokumentnummer
JJR_19490928_OGH0002_0030OB00162_4900000_001